Sitzung: 01.11.2017 Hauptausschuss (bis 19.04.2019)
Vorlage: LUTTE/BV/017/2017
Beschluss:
- Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet „südlich
der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ zu
fassen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Auftrag
für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle,
und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s
Landschaften, Frau Franke, zu erteilen.
- Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu
erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag
abzuschließen.
Bürgermeister Mönkemeier hat wegen der Besorgnis der Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Raum verlassen.
Ausschussvorsitzender Timm erläutert die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 ausführlich anhand der Verwaltungsvorlage. Da zuvor die Aufstellung der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes beraten und beschlossen wurde, ergeben sich zum Bebauungsplan keine weiteren Fragen. Letztlich geht es heute auch nur um den Aufstellungsbeschluss, die Planinhalte werden noch ausführlich zu beraten sein. Ausschussvorsitzender Timm verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 4 |
Nein-Stimmen: 3 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |