Sitzung: 12.10.2017 Umwelt- und Bauausschuss
Zur
Vermeidung der Gefährdung der Schulkinder soll die Bushaltestelle in Richtung
Schönberg verlegt werden. Gründe für die starke Gefährdung:
1.
Das Überqueren der Kreisstraße an
unübersichtlicher Stelle und
2.
der fehlende Bürgersteig auf der Kreisstraße im Bereich der Bushaltestelle.
Alle
Bushaltestellen müssen bis zum 01.01.2022 behindertengerecht umgebaut werden.
Auch bei einer Verlegung der Bushaltestelle, muss die dann neue Haltestelle
entsprechend der neuen Richtlinie behindertengerecht ausgebaut werden. Dies
wurde auf Ortsterminen mit der Landesstraßenbauverwaltung (LBV-SH) und mit der
VKP festgestellt. Der systemgerechte Ausbau der Bushaltestelle wird durch den
Kreis gefördert. Der Förderantrag muss durch ein Ingenieurbüro erstellt werden.
Ein Sammelantrag kann nicht erstellt werden, da für jede einzelne
Bushaltestelle eigene Berechnungen gemacht werden müssen. Daraus ergab sich
eine Diskussion um eine eventuelle Verschiebung des Termins der Verlegung.