Zur Vermeidung der Gefährdung der Schulkinder soll die Bushaltestelle in Richtung Schönberg verlegt werden. Gründe für die starke Gefährdung:

1. Das Überqueren der Kreisstraße  an unübersichtlicher Stelle und

2. der fehlende Bürgersteig auf der Kreisstraße im Bereich der Bushaltestelle.

Alle Bushaltestellen müssen bis zum 01.01.2022 behindertengerecht umgebaut werden. Auch bei einer Verlegung der Bushaltestelle, muss die dann neue Haltestelle entsprechend der neuen Richtlinie behindertengerecht ausgebaut werden. Dies wurde auf Ortsterminen mit der Landesstraßenbauverwaltung (LBV-SH) und mit der VKP festgestellt. Der systemgerechte Ausbau der Bushaltestelle wird durch den Kreis gefördert. Der Förderantrag muss durch ein Ingenieurbüro erstellt werden. Ein Sammelantrag kann nicht erstellt werden, da für jede einzelne Bushaltestelle eigene Berechnungen gemacht werden müssen. Daraus ergab sich eine Diskussion um eine eventuelle Verschiebung des Termins der Verlegung.