Einwände gegen die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 05.07.2017 werden nicht erhoben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde die Annahme der im Jahr 2016 eingegangenen Spenden gem. § 76 Abs. 4 GO beschlossen.

Zudem wurde Frau Mews beauftragt, zwei Grundstücke zu kaufen.

Es wurde der Auftrag vergeben, die Wurzeln der Linden, die eine Auffahrt in der Dorfstraße beschädigen, zu kappen und anschließend die Gehwegpflasterung wieder herzustellen.