Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 zu fassen mit dem Ziel, die tatsächlich vorhandene Ferienhausnutzung von derzeit 35 Häusern zu legalisieren. Im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens ist zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Sondergebiet „Ferienhausgebiet“ nach § 10 Baunutzungsverordnung oder ein Sondergebiet „Gewerblicher Tourismus und Wohnen“ nach § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt wird. Insbesondere ist weiterhin im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens zu prüfen und zu entscheiden, ob die maximal überbaubare Fläche von derzeit 60 qm angehoben wird.

 

2.    Der Planungsauftrag für die Durchführung des Planverfahrens wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

3.    Mit der „Initiative Brasilien“ ist ein Planungsvertrag zur Erstattung der Planungskosten abzuschließen.

 

4.    Die „Initiative Brasilien“ wird gebeten, einen Beleg dafür zu erbringen, dass alle Mitglieder der Initiative mit dem Vorschlag einverstanden sind.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts ergänzt hierzu, dass die Gemeinde die „Initiative Brasilien“ bitten sollte, den Nachweis zu führen, dass wirklich alle hinter dem Antrag stehen, um spätere Unwägbarkeiten auszuschließen. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0