Beschluss:     Die Betriebssatzung wird mit Wirkung zum 31.12.2017 wie folgt geändert:

 

„§4 Werkleitung

(1) Zur Leitung des Eigenbetriebes bestellt die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Werkausschusses eine Werkleiterin oder einen Werkleiter, eine 1. stellvertretende Werkleiterin oder einen 1. stellvertretenden Werkleiter und eine 2. stellvertretende Werkleiterin oder einen 2. stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes.

(2) Der/die Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Werkleiterin oder des Werkleiters sowie der anderen Beschäftigten des Eigenbetriebes ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.“


Frau Gemeindevertreterin Schöneich-Beyer begründet den Antrag der LWG Fraktion. Dieser Antrag solle ausdrücklich keine Kritik an der Arbeit der jetzigen Werkleitung oder der Assistenz der Werkleistung sein; ganz im Gegenteil, es gehe ausschließlich darum, dass die umfangreichen Aufgaben der Werkleistung nicht ehrenamtlich geleistet werden können und daher auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Auf eine entsprechende Frage von Herrn Gemeindevertreter Schaefer, aus welchem Personenkreis eine Bestellung erfolgen solle, erklärt Frau Schöneich-Beyer, dass dies möglicherweise aus dem Eigenbetrieb selbst heraus möglich sei. Herr Gemeindevertreter Schaefer stellt fest, dass dann also offensichtlich keine Ausschreibung erfolgen soll.

 

Herr Gemeindevertreter Schröder erklärt, dass natürlich auch eine Ausschreibung der Stelle möglich sei. Wichtig sei jedoch, dass der Eigenbetrieb eine Leitung mit betriebswirtschaftlichem Background bekomme; dies sei zur Entlastung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wichtig. Der Assistenz der Werkleistung habe bisher hervorragende Arbeit geleistet. Von daher würde er diese Person bitten, den „Hut in den Ring zu werfen“.

 

Frau Gemeindevertreterin Kuhn kritisiert den Verlauf der Diskussion. Solche Äußerungen gehören nicht in den öffentlichen Sitzungsteil. Hier sei bereits zweimal eine Aussage getroffen worden, die eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Dies sei nicht zulässig.

 

Die Herren Gemeindevertreter Dittmann-Wunderlich, Opp und Etmanski sprechen sich dafür aus, die Angelegenheit jetzt nicht weiter zu diskutieren, sondern erst in der nächsten Kommunalwahlperiode zu thematisieren.

 

Frau Gemeindevertreterin Schöneich-Beyer erklärt, dass es ihr wichtig sei, dass überhaupt über dieses Thema nachgedacht werde.

 

Frau Bürgermeisterin Mordhorst stellt daraufhin den Beschlussantrag der LWG-Fraktion zur Abstimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

22

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 17

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Beschlussantrag abgelehnt.