Nachtrag: 13.09.2017

Herr Körber erklärt, dass die Auflagen der Ordnungsbehörde nicht dazu dienen, den Veranstaltern die Umsetzung Ihrer Veranstaltungen zu erschweren, sondern dass durch die Auflagen mögliche Gefahren vermieden werden sollen.

Er merkt an, dass für die Durchführung von Veranstaltungen von Seiten des Ordnungsamtes keine Erlaubnis notwendig sei. Je nach Charakter der Veranstaltung müssen jedoch unterschiedliche Auflagen erfüllt werden. Diese Auflagen sind vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen. Festgelegt werden diese Auflagen zum Beispiel durch Ablaufpläne, Größe der Veranstaltung oder das zu erwartende Publikum. Besonders wichtig ist an dieser Stelle das Sicherheitskonzept der jeweiligen Veranstaltung. Dies sollte bei der Meldung an das zuständige Ordnungsamt bereits vorhanden sein.

Je früher die Kommunikation mit dem Ordnungsamt erfolgt, umso besser können die Kosten für den Veranstalter frühzeitig festgelegt und eingeplant werden. Dies sind unter anderem Kosten für eine zeitweise Beschilderung, Kosten für einen Sicherheitsdienst und Rettungssanitäter oder aber auch die Bereitstellung von ausreichender Parkfläche.

Bei der Beurteilung einer Veranstaltung findet zudem grundsätzlich eine Abstimmung mit der örtlichen Polizei statt. Zusätzlich fließen die Erfahrungen aus dem Vorjahr ein.

Bei Veranstaltungen auf dem Deich müssen die Gebühren des LKN von Seiten des Amtes akzeptiert werden. Die Höhe der Gebühren vom LKN gestaltet sich nach der Anzahl der geplanten Stände.

Hinweis: auch beim Wasser- und Schifffahrtsamt müssen in der Regel Genehmigungen vom Veranstalter eingeholt werden.

Um den Einstieg in die Genehmigungen zu erleichtern gibt es beim Ordnungsamt eine Vorlage zum Ausfüllen. Bei Großveranstaltungen ab ca. 5.000 Besuchern sind zusätzlich Angaben notwendig. Hierbei ist es relevant, ob es sich zum Beispiel um ein Rockkonzert oder ein Familienfest handele.

 

Herr Kokocinski merkt an, dass die Zusammenarbeit mit den Veranstaltern, Gemeinde und Ordnungsamt in diesem Jahr grundsätzlich gut gelaufen sei. In der Zukunft soll es aber noch frühzeitigere Gespräche mit dem Amt über notwendige Auflagen geben.