Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.

 

 


Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017 liegt allen Gemeindevertretern/innen vor, der inhaltlich durch Bürgermeister Mönkemeier erläutert wird.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 524.000 € und Ausgaben in Höhe von 540.600 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 77.100 € um 60.500 € auf nun mehr 16.600 € verringert.

 

Der Grund hierfür liegt an der Gewährung einer Fehlbetragszuweisung in Höhe von rund 56.000 € zur Abdeckung des Defizites des Vorjahres, die der Kreis Plön zwischenzeitig gewährt hat.

In diesem Zusammenhang spricht Herr Mönkemeier dem Kämmerer des Amtes, Herrn Hirsch, ein besonderes Lob für die stets sorgfältige Haushaltsführung aus, die zu keinerlei Beanstandungen im Rahmen der Fehlbetragsgewährung geführt hat.

 

Es hat sich gezeigt, dass die Gemeinde aus eigenen Mitteln keine Möglichkeit eines ausgeglichenen Haushaltes gehabt hätte. Die durchgeführten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung seien zwar durchaus schmerzhaft, aber unabweisbar gewesen. Nur dadurch ist der Weg zu einer ausgeglichenen Haushaltslage wieder geebnet.

 

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 60.900 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 59.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt eben um diese 59.000 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 53.000 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

Diese Kreditaufnahme bedarf – nach erfolgter Beschlusslage des Nachtragshaushaltes durch die Gemeindevertretung – der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Lutterbek nicht.

 

Bereits im letzten Haushaltsjahr sind für den Ausbau des Dachgeschosses des Dorfgemeinschaftshauses zu Wohnzwecken Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € etatisiert worden. Die zwischenzeitig erfolgte Ausschreibung ergab Gesamtinvestitionskosten von 350.000 €, wobei in diesem Betrag auch Aufwendungen für die Gestaltung der Außenanlagen enthalten sind.

Die Gemeindevertretung Lutterbek hat auf Ihrer Sitzung am 13.09.2017 bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen, den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken weiterhin verfolgen zu wollen und die Verwaltung gebeten, die Nachfinanzierung von 50.000 € im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2017 sicherzustellen. Dieses ist nunmehr erfolgt.

Die restlichen 3.000 € der Darlehensaufnahme sind für die Anschaffung von 4 Atemschutzgeräten der Feuerwehr vorgesehen.

 

Herr Hoffmeister bringt zum Ausdruck, dass er die Notwendigkeit des Dachgeschossausbaus durchaus sieht und auch die geplante Maßnahme in Gänze befürwortet. Allerdings spricht er sich klar gegen eine Kreditfinanzierung mit einer Zinsbindung von lediglich 10 Jahren aus, da hier keine Planungssicherheit bestünde. Insofern wird er dem Nachtragshaushalt auch nicht zustimmen.

Herr Burmeister schließt sich diesen Ausführungen an.

 

Herr Hirsch erläutert darauf hin, dass es bei dem Beschluss über den Nachtragshaushalt 2017 nicht um einen konkreten Beschluss über eine Kreditaufnahme geht. Grundsätzlich ist doch jedem klar, dass eine Gegenfinanzierung der Investitionssumme nur durch eine Kreditaufnahme dargestellt werden kann.

Wie dieser Kredit tatsächlich aufgenommen wird entscheidet die Gemeindevertretung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Herr Timm weist darauf hin, dass die Gemeinde durch den maroden Dachboden, der bereits heute nicht mehr nutzbar ist, einen dringenden Handlungsbedarf hat. Im Hinblick auf das gegenwärtige niedrige Zinsniveau und der Möglichkeit der Refinanzierung durch Mieteinnahmen wäre eine Nichtumsetzung des Projektes fahrlässig.

 

Bürgermeister Mönkemeier unterstützt diese Ausführungen und weist zusätzlich auf den sozialen Aspekt der Schaffung neuen Wohnraumes hin.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0