Sitzung: 28.09.2017 Gemeindevertretung
Vorlage: LUTTE/BV/015/2017
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017 liegt allen Gemeindevertretern/innen vor, der inhaltlich durch Bürgermeister Mönkemeier erläutert wird.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 524.000 € und Ausgaben in Höhe von 540.600 € aus. Der
Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein
Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher
77.100 € um 60.500 € auf nun mehr 16.600 € verringert.
Der Grund hierfür liegt an der Gewährung
einer Fehlbetragszuweisung in Höhe von rund 56.000 € zur Abdeckung des
Defizites des Vorjahres, die der Kreis Plön zwischenzeitig gewährt hat.
In diesem Zusammenhang spricht Herr
Mönkemeier dem Kämmerer des Amtes, Herrn Hirsch, ein besonderes Lob für die
stets sorgfältige Haushaltsführung aus, die zu keinerlei Beanstandungen im
Rahmen der Fehlbetragsgewährung geführt hat.
Es hat sich gezeigt, dass die Gemeinde aus
eigenen Mitteln keine Möglichkeit eines ausgeglichenen Haushaltes gehabt hätte.
Die durchgeführten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung seien zwar durchaus
schmerzhaft, aber unabweisbar gewesen. Nur dadurch ist der Weg zu einer
ausgeglichenen Haushaltslage wieder geebnet.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 60.900 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 59.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt eben um diese
59.000 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es
jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 53.000 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung
eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Diese Kreditaufnahme bedarf – nach erfolgter
Beschlusslage des Nachtragshaushaltes durch die Gemeindevertretung – der
Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich
mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Lutterbek nicht.
Bereits im letzten Haushaltsjahr sind für den
Ausbau des Dachgeschosses des Dorfgemeinschaftshauses zu Wohnzwecken
Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € etatisiert worden. Die zwischenzeitig
erfolgte Ausschreibung ergab Gesamtinvestitionskosten von 350.000 €, wobei in
diesem Betrag auch Aufwendungen für die Gestaltung der Außenanlagen enthalten
sind.
Die Gemeindevertretung Lutterbek hat auf
Ihrer Sitzung am 13.09.2017 bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen, den
Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken weiterhin verfolgen zu wollen und die
Verwaltung gebeten, die Nachfinanzierung von 50.000 € im Rahmen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2017 sicherzustellen. Dieses ist
nunmehr erfolgt.
Die restlichen 3.000 € der Darlehensaufnahme
sind für die Anschaffung von 4 Atemschutzgeräten der Feuerwehr vorgesehen.
Herr Hoffmeister bringt zum Ausdruck, dass er
die Notwendigkeit des Dachgeschossausbaus durchaus sieht und auch die geplante
Maßnahme in Gänze befürwortet. Allerdings spricht er sich klar gegen eine
Kreditfinanzierung mit einer Zinsbindung von lediglich 10 Jahren aus, da hier
keine Planungssicherheit bestünde. Insofern wird er dem Nachtragshaushalt auch
nicht zustimmen.
Herr Burmeister schließt sich diesen
Ausführungen an.
Herr Hirsch erläutert darauf hin, dass es bei
dem Beschluss über den Nachtragshaushalt 2017 nicht um einen konkreten
Beschluss über eine Kreditaufnahme geht. Grundsätzlich ist doch jedem klar,
dass eine Gegenfinanzierung der Investitionssumme nur durch eine Kreditaufnahme
dargestellt werden kann.
Wie dieser Kredit tatsächlich aufgenommen
wird entscheidet die Gemeindevertretung zu einem späteren Zeitpunkt.
Herr Timm weist darauf hin, dass die Gemeinde
durch den maroden Dachboden, der bereits heute nicht mehr nutzbar ist, einen
dringenden Handlungsbedarf hat. Im Hinblick auf das gegenwärtige niedrige
Zinsniveau und der Möglichkeit der Refinanzierung durch Mieteinnahmen wäre eine
Nichtumsetzung des Projektes fahrlässig.
Bürgermeister Mönkemeier unterstützt diese
Ausführungen und weist zusätzlich auf den sozialen Aspekt der Schaffung neuen
Wohnraumes hin.
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 2 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |