Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 auf die Fläche westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule (siehe Anlage) zu reduzieren.

  2. Die Gemeindevertretung beschließt dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 zuzustimmen und diesen zur vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu bestimmen.

 

  1. Der Auftrag für die Planungsleistungen für die Erstellung der Erschließungsplanung einschließlich Bauleitung soll dem Ingenieurbüro Hauck in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Levsen erteilt werden. Der Auftrag für die Erstellung eines Schallgutachtens sowie einer Stellungnahme zur Verkehrsbelastung soll dem Wasser- und Verkehrskontor Neumünster erteilt werden. Die Kosten sind vollumfänglich vom Investor zu erstatten.

Der Bürgermeister, Herr Pfeiffer, erläutert den Sachverhalt. Nach Rücksprache mit Herrn Grießbach vom Amt Probstei, muss der Geltungsbereich gemäß Vorlage nunmehr um die Kreisstraße erweitert werden und verteilt den angefügten neuen Geltungsbereich an die Mitglieder der Gemeindevertretung. Der alte Plan zum alten Geltungsbereich kann vernichtet werden.

 

Der Vorsitzende verliest die Beschlussvorlage.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0