Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes (Aufstellungsbeschluss).

  2. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen soll an das Planungsbüro Blank, Herrn Blank und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt werden. Der Auftrag für die Erschließungsplanung und Bauleitung wird an das Ingenieurbüro Hauck erteilt. Sofern die Erstellung eines Schallgutachtens und / oder eines Verkehrsgutachtens erforderlich sein sollte, wird hierfür das Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster beauftragt.

 

  1. Die Planungskosten sind vollumfänglich vom Erschließungsträger zu erstatten, es ist hierzu ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

 


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0