Beschluss:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 auf die Fläche westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule (siehe Anlage) zu reduzieren.

  2. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem vorgestellten Vorentwurf mit Berücksichtigung des Antrages auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 zuzustimmen und diesen zur vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu bestimmen.

 

  1. Der Auftrag für die Planungsleistungen für die Erstellung der Erschließungsplanung einschließlich Bauleitung soll dem Ingenieurbüro Hauck in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Levsen erteilt werden. Der Auftrag für die Erstellung eines Schallgutachtens sowie einer Stellungnahme zur Verkehrsbelastung soll dem Wasser- und Verkehrskontor Neumünster erteilt werden. Die Kosten sind vollumfänglich vom Investor zu erstatten.

 

 

 


Herr Blank stellt den zu geänderten B-Plan mit der Erschließung von der Kreisstr. 31 vor. Es werden 3 Konzepte für die Innenerschließung vorgestellt und dann angeregt diskutiert.
Es werde folgende Punkte angemerkt: evtl. öffentliche Parkplätze (wg. Schule und evtl. Kindergarten), Spielplatz im Baugebiet und evtl. Lage einer Kindertagesstätte.
Herr Blank wird diese Anregungen aufnehmen.

Das Baugebiet soll für verschiedene Bauformen offen sein.
Der vorgestellte Plan zeige die Möglichkeit von 133 Wohneinheiten, verteilt auf 10 Mehrfamilienhäuser, 8 Reihenhäuser, 6 Doppelhäuser, 38 Einzelhäuser.

Herr Blank stellt dann noch die Leitgedanken für das Baugebiet vor.

Herr Christensen weist auf den Zipfel zum Blomeweg hin und die enge Auslegung zur Hagener Schlucht und bittet hier um einen breiteren Streifen der nicht ausgewiesen werden sollte (ca. 5 m).

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0