Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 zu fassen mit dem Ziel, die tatsächlich vorhandene Ferienhausnutzung von derzeit 35 Häusern zu legalisieren. Im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens ist zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Sondergebiet „Ferienhausgebiet“ nach § 10 Baunutzungsverordnung oder ein Sondergebiet „Gewerblicher Tourismus und Wohnen“ nach § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt wird. Insbesondere ist weiterhin im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens zu prüfen und zu entscheiden, ob die maximal überbaubare Fläche von derzeit 60 qm angehoben wird.

 

  1. Der Planungsauftrag für die Durchführung des Planverfahrens wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Mit der „Initiative Brasilien“ ist ein Planungsvertrag zur Erstattung der Planungskosten abzuschließen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 allgemein bekannt ist, die Verwaltungsvorlage zu diesem Punkt liegt vor. Der Kernpunkt liegt darin, dass das festgesetzte Wochenendhausgebiet nicht mehr als solches genutzt wird. Die Bauaufsichtsbehörde des Kreise Plön ist zwischenzeitlich bereits aktiv geworden. Es hat daraufhin ein Gespräch mit der Interessengemeinschaft Brasilien gegeben. Von 47 Häusern in dem Gebiet werden 35 als Ferienhäuser, 7 als Wohnhäuser, 2 zur dauerhaften Vermietung und nur 3 als Wochenendhäuser genutzt. Viele Häuser werden bereits seit Rechtskraft der Satzung baurechtswidrig genutzt. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass auch die Genehmigungslage nicht immer eindeutig war. So wurden sowohl Wochenendhäuser, als auch Ferienhäuser und sogar Wohnhäuser baugenehmigt. Es spricht nun vieles dafür, die Planung an die Realität anzupassen, auch wenn es widerstrebt, weil der Bebauungsplan schließlich eine Satzung ist. Sollte eine Planung nicht durchgeführt werden, würde der Kreis Plön die Baurechtsverstöße verfolgen.

 

Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass bei diesem Gebiet die tatsächliche Nutzung schon seit Jahren nicht mehr mit der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung übereinstimmt. Wie Herr Cordts bereits ausgeführt hat, wurde in dem Gespräch mit der Interessengemeinschaft Brasilien aufgezeigt, dass die überwiegende Zahl der Wochenendhäuser tatsächlich als Ferienhäuser mit gewerblicher Vermietung genutzt werden. Gerade als Tourismusgemeinde macht es nun Sinn, den Bebauungsplan insbesondere in Bezug auf die Nutzung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Herr Hirt erklärt, dass es schon weh tut, dass die Satzung nicht befolgt wurde, allerdings verändert sich Schönberg gerade im Bereich des Tourismus und so sollte sie diesen Veränderungen nun nicht entgegenstehen.

 

Auch Herrn Bünning geht es gegen den Strich, dass der Bebauungsplan nicht eingehalten wurde. Aber auch er ist der Meinung, dass die heutige Sachlage eine Planung rechtfertigt. Von Bedeutung für die neue Planung ist jedoch, dass ein Nutzungs- und Betreiberkonzept mit den Vermarktungsunternehmen geschlossen wird. Weiterhin sollte im Rahmen des Planverfahrens die Verkehrssituation im Seesternweg geprüft werden, damit Kalifornien ggf. eine zweite Ausfahrt bekommen kann.

 

Herr Stelck weist darauf hin, dass die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 17 erst 2001 in Kraft getreten ist. Wenn nun durch eine Planung die Baurechtsverstöße legalisiert werden sollen, dann sollte darauf geachtet werden, dass nur touristische Nutzungen wie z.B. Ferienhäuser zugelassen werden, weiteres Dauerwohnen sollte verhindert werden. 

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Ursprungsplan des Bebauungsplanes Nr. 17 bereits in den 80-er Jahren aufgestellt wurde. Die einzelnen Festsetzungen der neuen Planung müssen noch geprüft werden. Zunächst geht es nur um den Aufstellungsbeschluss. 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

Befangen: 0

 

Auf Anfrage von Herrn Lüken erklärt Herr Griesbach, dass die Ahndung der Baurechtsverstöße durch den Kreis Plön bis zum Abschluss des Planverfahrens ruht.