Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt an dem Ausbau des Dachgeschosses des Dorfgemeinschaftshauses trotz Mehrkosten festzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Nachtragshaushalt aufzustellen.


Bürgermeister Mönkemeier erläutert das Submissionsergebnis zum Ausbau des Dachgeschosses im Dorfgemeinschaftshaus. Einziger Anbieter ist demnach die Fa. Steinert. Allerdings liegen die Kosten um gut 10 % höher als geplant und das bedeutet, dass die Gemeinde einen Nachtragshaushalt aufstellen muss. Dieser wäre dann auch genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Um nun weiter zu kommen, muss zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, ob das Vorhaben weiter betrieben und ein entsprechender Nachtragshaushalt aufgestellt werden soll. Wie das Vorhaben finanziert wird, kann dann später entschieden werden.

 

Herr Steen fragt, ob noch weitere Kostensteigerungen kommen könnten. Herr Mönkemeier erklärt, dass durchaus noch zusätzliche Kosten durch Unvorhergesehenes kommen könnten, wir hoffen das zwar nicht, aber das bleibt abzuwarten.

 

Herr Hoffmeister schlägt vor, eine Finanzierung nicht wie vorgesehen über 10 Jahre, sondern über 30 Jahre vorzunehmen, um das Zinsrisiko zu vermeiden. Herr Mönkemeier führt hierzu aus, dass eine 30-jährige Zinsbindung erheblich teurer wird und voraussichtlich nicht finanzierbar ist, aber über die Finanzierung sollte dann später entschieden werden. Zunächst geht es darum, ob an dem Vorhaben trotz Mehrkosten festgehalten werden soll und dementsprechend ein Nachtragshaushalt aufgestellt wird. Dieser muss dann noch von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Die Bindefrist für das Angebot wurde bis zum 10.10.2017 verlängert, bis dahin muss der Auftrag dann erteilt werden.    

 

 


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

Befangen: 0