Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden, im Bereich der Fläche U 3 korrigierten Innenbereichsgutachten zu.


Bürgermeister Mönkemeier erläutert noch einmal ausführlich den Anlass, ein Innenbereichsgutachten als Grundlage für die weitere wohnbauliche Entwicklung in Lutterbek zu erstellen. Die letzten Wohnbaugebiete wurden 1996 und 1999 entwickelt. Seid Fertigstellung dieser Bebauung stagnieren die Einwohnerzahlen mit dem Ergebnis, dass die Bevölkerung von Lutterbek überaltert. Das bedeutet auch erhebliche Steuerverluste im Bereich von ca. 20.000,-- € jährlich. Es wird auch immer schwerer Menschen für ein Ehrenamt zu finden, weil es immer weniger junge Menschen in Lutterbek gibt. Die Stadt Kiel kann den Bedarf an Wohnungen nicht decken, sodass auch die Umlandgemeinden bei dieser Aufgabe helfen müssen. Mit dem Ausbau der Breitbandversorgung mag es denn auch sein, dass sich beispielsweise ein Architekturbüro o.ä. in Lutterbek ansiedelt und dass könnte auch durchaus zu Steuermehreinnahmen führen. Weiterhin brauchen auch unsere Schulen ausreichend Kinder, damit der Schulkostenbeitrag nicht stetig weiter ansteigt. Damit gibt es Gründe genug für die Erstellung des Innenbereichsgutachtens als Grundlage für die weitere Entwicklung. Das Gutachten wurde nicht unter Zeitdruck erstellt, sondern sehr sorgfältig mit Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Bürgermeister Mönkemeier führt hierzu noch einmal den zeitlichen Ablauf zur Erstellung des Gutachtens mit der jeweiligen Behandlung im Ausschuss und der Gemeindevertretung auf. Die bisherigen Beschlüsse sind alle einstimmig gefasst worden. Es ist zwischenzeitlich noch ein Schreiben von Herrn Brockmann eingegangen, in dem auf einen Fehler in der Beurteilung und Bewertung der Umnutzungsfläche drei hingewiesen wurde. Dieser Fehler wurde noch korrigiert und die entsprechenden Seiten als Tischvorlage verteilt. Bürgermeister Mönkemeier dankt Herrn Brockmann für diesen Hinweis. Sodann bittet Bürgermeister Mönkemeier Herrn Kühle das Gutachten noch einmal in Kürze vorzustellen.

 

Herr Kühle erläutert das Innenbereichsgutachten anhand einer Präsentation. Der von Bürgermeister Mönkemeier erwähnte Hinweis ist dabei bereits korrigiert worden. Weiterhin erklärt Herr Kühle, dass in dem Schreiben von einem fehlerhaften Gutachten gesprochen wurde, weil nicht alle Grundstückseigentümer befragt wurden. Das ist jedoch nicht richtig. Es sind alle Grundstückseigentümer angeschrieben worden, es haben jedoch nicht alle den Fragebogen zurückgegeben. Diese Entscheidung steht jedem Grundstückseigentümer zu. Das Innenbereichsgutachten ist auch nicht angreifbar, es dient lediglich zur Selbstbindung der Gemeinde, es hat keine Außenwirkung und damit auch keine Rechtsverbindlichkeit. Es kann auch jederzeit geändert und fortgeschrieben werden.

 

Bürgermeister Mönkemeier dankt Herrn Kühle. Damit sind nun alle Punkte angesprochen worden, sodass der abschließende Beschluss erfolgen kann. Herr Burmeister fragt noch einmal, ob das Gutachten nicht angreifbar ist. Der Eigentümer der Fläche W1 hat mehrfach erklärt, dass er seine Flächen nicht für eine Wohnbauentwicklung zur Verfügung stellen wird, insofern ist das Gutachten nicht korrekt.

 

Herr Kühle erklärt hierzu, dass die Gemeinde die Planungshoheit über ihr Gebiet hat. Beim Innenbereichsgutachten geht es zunächst nur um die Prüfung, ob eine Fläche für eine Wohnbauentwicklung geeignet ist, nicht jedoch ob sie auch verfügbar und umsetzbar ist. Selbst der Landschaftsplan weist die Fläche W1 bereits als Wohnbauentwicklungsfläche aus, die Eignung dieser Fläche ist also ganz eindeutig gegeben und somit ist es völlig korrekt, dass diese Fläche auch im Innenbereichsgutachten entsprechend dargestellt wird.


Stimmberechtigte:   9

 

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0