Sitzung: 12.09.2017 Beirat für Natur und Umwelt
Herr Fister stellt den
derzeitigen Sachstand dar. Die Landesplanung war in einem Gespräch mit den
Dimensionen der geplanten Bebauungsflächen östlich und westlich des Wulfsdorfer Weges (K31) nicht
einverstanden. Die Planung sollte sich auf die westliche Teilfläche
beschränken.
Die Rahmenbedingungen für
dieses Gebiet, was als Baufläche ausgewiesen werden darf und was nicht bebaut
werden darf, sind sehr umfangreich. Eine Bauleitplanung setzt die Entlassung
aus dem Landschatzschutz voraus.
Frau Dr. Marion Schumann,
Mitglied der Bioplan, Bürogemeinschaft
für Biologische Gutachten und Planungen, stellt eine Zusammenfassung ihrer
vorliegenden Landschaftsplanerischen Stellungnahme zur geplanten
Siedlungsentwicklung vom März 2017 vor:
Die Hagener Au und ihr
Talraum incl. der beiden Kerbtäler haben eine besondere ökologische Bedeutung.
Auch wenn die landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Landschaftsschutzgebiet
gehören, sind die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen in ihrem jetzigen
Zustand nicht von besonderer Bedeutung für die Schutzziele. Gleichwohl ist
aufgrund der Tatsache, dass sie Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind,
eine Bebauung derzeit nicht zulässig. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz
wäre notwendig.
Im Landschaftsplan sind
Vorrangflächen für Natur und Landschaft vorgeschlagen worden. Deren Umsetzung
würde eine Bebauung teilweise verhindern. Andererseits bestünde die
Möglichkeit, verbindende Grün- und Landschaftselemente im Zusammenhang mit der
Planung vorzusehen. Als Beispiele seien Knickpflanzungen, Hecken und naturnahe
Säume genannt, die miteinander verbunden sind.
Da bereits eine
Infrastruktur im Tal der Hagener Au existiert, ist es nicht denkbar, zukünftige
Anwohner von diesem attraktiven Erholungsraum fernhalten zu können oder zu
wollen. Zu nennen sind dabei gerade auch spielende Kinder, denen man einen Aufenthalt
in der Natur nicht verwehren will.
Um den von einem neuen
Wohngebiet ausgehenden Nutzungsdruck zu verringern bzw. in Grenzen zu halten
und weitere Beeinträchtigungen auszuschließen, können/müssen verschiedene
Möglichkeiten geprüft werden:
·
Prüfung der Größe des Wohngebietes und der
Zahl der dort anzusiedelnden Bewohner um
den Nutzungsdruck in einem überschaubaren Rahmen zu halten
·
Ausreichende Abstandflächen zwischen
Wohngebiet und Wohnbebauung. Auf jeden Fall sollte zur Bachschlucht im
Nordwesten und zum Kerbtal am „Alten Schulweg“ ein ausreichender Abstand
eingehalten werden.
·
Schaffung attraktiver Räume mit
Aufenthaltsqualität am und im Wohngebiet. Hierbei müsste Ziel sein, einladende
Fußwege und Aufenthaltsräume für Erwachsene und Kinder zu schaffen. Als
wichtig, z.B. für Hundebesitzer, wird ein Weg erachtet, der das geplante
Wohngebiet umgibt und von vielfältigen Grünstrukturen begleitet wird.
·
Eine offizielle Zuwegung zum
Naherholungsgebiet der Hagener Au und zum Schlosspark wird als notwendig
erachtet. Diese könnte sinnvoller Weise nur zwischen Grünland und Bachschlucht
verlaufen.
Der
Beiratsvorsitzende verliest Anmerkungen des abwesenden Beiratsmitgliedes Frau
Angela Maaß zum Thema Wasserhaushalt. In dieser Stellungnahme werden die Einflüsse durch Versiegelung durch die
Bebauung dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im B-Gebiet ausreichend
Platz gelassen wird für die Rückhaltung und Versickerung und für offene
Wasserflächen zur Erhöhung des Verdunstungsanteils. Außerdem sollten Gründächer
gefordert werden.
Anschließend
wird darüber diskutiert, wo ein eventuelles Regenwasserrückhaltebecken
eingeplant werden könnte. Favorisiert wird das System Schulteich mit dem
Abfluss zur Hagener Au.
In
Bezug auf das Schmutzwassersystem verweist der Bürgermeister auf die Kapazität
des Klärwerkes für ca. 3000 Einwohnern.
Grundlage
für die weitere Besprechung ist das
„Gestaltungskonzept zum Bebauungsplan Nr.13“ „Abgrenzung Baufläche“ (Stand
1.9.2017) erstellt durch das Architekturbüro Blank , dass durch den
Beiratsvorsitzenden vorgestellt wird.
Es
wird in dem rosa gekennzeichneten Baugebiet der sogenannte „Zipfel“, unterhalb
des Schulteiches, an der Zuwegung zum Blomeweg und seitlich der kleinen
Bachschlucht, infrage gestellt. Bürgermeister Pfeiffer erklärt, dass durch die
Notwendigkeit weiterer Kindergartenplätze hier ein zusätzlicher Kindergarten
entstehen könnte. Alternativen, z.B. auf dem Gelände der Schule, sind nicht gegeben. Der Beirat könnte sich
dort einen Kindergarten vorstellen, eine Bebauung mit
Wohneinheiten in diesem Bereich aber nicht. Es wird über die Zuwegung zu einem
eventuellen Kindergarten über den Stichweg zum Blomeweg diskutiert und wegen
der Verkehrsbelastung des Blomewegs für problematisch gehalten.
Weiter
wird die Zuwegung vom geplanten Neubaugebiet zum Gebiet der Hagener Au
erörtert. Es bestehen Möglichkeiten über den Stichweg zum Blomeweg oder einem
ergänzendem Wanderweg südlich der Bachschlucht. Letzterer wird kritisch
gesehen.
Ein
evtl. Katzenproblem vom Neubaugebiet zum Wald könnte durch eine entsprechende
Bepflanzung reduziert werden.