Herr Fister stellt den derzeitigen Sachstand dar. Die Landesplanung war in einem Gespräch mit den Dimensionen der geplanten Bebauungsflächen östlich und westlich  des Wulfsdorfer Weges (K31) nicht einverstanden. Die Planung sollte sich auf die westliche Teilfläche beschränken.

Die Rahmenbedingungen für dieses Gebiet, was als Baufläche ausgewiesen werden darf und was nicht bebaut werden darf, sind sehr umfangreich. Eine Bauleitplanung setzt die Entlassung aus dem Landschatzschutz voraus.

Frau Dr. Marion Schumann, Mitglied der Bioplan,  Bürogemeinschaft für Biologische Gutachten und Planungen, stellt eine Zusammenfassung ihrer vorliegenden Landschaftsplanerischen Stellungnahme zur geplanten Siedlungsentwicklung vom März 2017 vor:

Die Hagener Au und ihr Talraum incl. der beiden Kerbtäler haben eine besondere ökologische Bedeutung. Auch wenn die landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Landschaftsschutzgebiet gehören, sind die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen in ihrem jetzigen Zustand nicht von besonderer Bedeutung für die Schutzziele. Gleichwohl ist aufgrund der Tatsache, dass sie Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind, eine Bebauung derzeit nicht zulässig. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz wäre notwendig.

Im Landschaftsplan sind Vorrangflächen für Natur und Landschaft vorgeschlagen worden. Deren Umsetzung würde eine Bebauung teilweise verhindern. Andererseits bestünde die Möglichkeit, verbindende Grün- und Landschaftselemente im Zusammenhang mit der Planung vorzusehen. Als Beispiele seien Knickpflanzungen, Hecken und naturnahe Säume genannt, die miteinander verbunden sind.

Da bereits eine Infrastruktur im Tal der Hagener Au existiert, ist es nicht denkbar, zukünftige Anwohner von diesem attraktiven Erholungsraum fernhalten zu können oder zu wollen. Zu nennen sind dabei gerade auch spielende Kinder, denen man einen Aufenthalt in der Natur nicht verwehren will.

Um den von einem neuen Wohngebiet ausgehenden Nutzungsdruck zu verringern bzw. in Grenzen zu halten und weitere Beeinträchtigungen auszuschließen, können/müssen verschiedene Möglichkeiten geprüft werden:

·         Prüfung der Größe des Wohngebietes und der Zahl der dort anzusiedelnden Bewohner  um den Nutzungsdruck in einem überschaubaren Rahmen zu halten

·         Ausreichende Abstandflächen zwischen Wohngebiet und Wohnbebauung. Auf jeden Fall sollte zur Bachschlucht im Nordwesten und zum Kerbtal am „Alten Schulweg“ ein ausreichender Abstand eingehalten werden.

·         Schaffung attraktiver Räume mit Aufenthaltsqualität am und im Wohngebiet. Hierbei müsste Ziel sein, einladende Fußwege und Aufenthaltsräume für Erwachsene und Kinder zu schaffen. Als wichtig, z.B. für Hundebesitzer, wird ein Weg erachtet, der das geplante Wohngebiet umgibt und von vielfältigen Grünstrukturen begleitet wird.

·         Eine offizielle Zuwegung zum Naherholungsgebiet der Hagener Au und zum Schlosspark wird als notwendig erachtet. Diese könnte sinnvoller Weise nur zwischen Grünland und Bachschlucht verlaufen.

Der Beiratsvorsitzende verliest Anmerkungen des abwesenden Beiratsmitgliedes Frau Angela Maaß zum Thema Wasserhaushalt. In dieser Stellungnahme werden  die Einflüsse durch Versiegelung durch die Bebauung dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im B-Gebiet ausreichend Platz gelassen wird für die Rückhaltung und Versickerung und für offene Wasserflächen zur Erhöhung des Verdunstungsanteils. Außerdem sollten Gründächer gefordert werden.

Anschließend wird darüber diskutiert, wo ein eventuelles Regenwasserrückhaltebecken eingeplant werden könnte. Favorisiert wird das System Schulteich mit dem Abfluss zur Hagener Au.

In Bezug auf das Schmutzwassersystem verweist der Bürgermeister auf die Kapazität des Klärwerkes für ca. 3000 Einwohnern.

Grundlage für  die weitere Besprechung ist das „Gestaltungskonzept zum Bebauungsplan Nr.13“ „Abgrenzung Baufläche“ (Stand 1.9.2017) erstellt durch das Architekturbüro Blank , dass durch den Beiratsvorsitzenden   vorgestellt wird.

Es wird in dem rosa gekennzeichneten Baugebiet der sogenannte „Zipfel“, unterhalb des Schulteiches, an der Zuwegung zum Blomeweg und seitlich der kleinen Bachschlucht, infrage gestellt. Bürgermeister Pfeiffer erklärt, dass durch die Notwendigkeit weiterer Kindergartenplätze hier ein zusätzlicher Kindergarten entstehen könnte. Alternativen, z.B. auf dem Gelände der Schule,  sind nicht gegeben. Der Beirat könnte sich dort einen Kindergarten vorstellen, eine Bebauung mit Wohneinheiten in diesem Bereich aber nicht. Es wird über die Zuwegung zu einem eventuellen Kindergarten über den Stichweg zum Blomeweg diskutiert und wegen der Verkehrsbelastung des Blomewegs für problematisch gehalten.

Weiter wird die Zuwegung vom geplanten Neubaugebiet zum Gebiet der Hagener Au erörtert. Es bestehen Möglichkeiten über den Stichweg zum Blomeweg oder einem ergänzendem Wanderweg südlich der Bachschlucht. Letzterer wird kritisch gesehen.

Ein evtl. Katzenproblem vom Neubaugebiet zum Wald könnte durch eine entsprechende Bepflanzung reduziert werden.