Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Oberdorf – Anger, südlich des Promenadenweg, nordöstlich der Straße Petersberg, Großer Hof Hausnummer 1“. Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.


Bürgermeisterin Mordhorst und Gemeindevertreter Etmanski verlassen wegen der Besorgnis der Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Raum.

 

Ausschussvorsitzender Giesler führt aus, dass ein Antrag vorliegt, den Bebauungsplan Nr. 10 A zu ändern, um im Bereich der Hofstelle Großer Hof 1 eine zusätzliche Wohnbebauung zu ermöglichen. Er bittet Herrn Gieseler vom Planungsbüro IPP den Antrag des Eigentümers näher zu erläutern.

 

Anhand einer Präsentation erklärt Herr Gieseler, dass der Bereich der Hofstelle im Bebauungsplan Nr. 10 A als Mischgebiet festgesetzt ist. Da um die Hofstelle herum tatsächlich nur noch Wohngebäude vorhanden sind, sollte auch die Hofstelle als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Der Eigentümer plant  auf seinem Grundstück drei Wohngebäude mit jeweils zwei Vollgeschossen und ausbaubarem Dachgeschoss zu errichten. Durch den Bau einer Tiefgarage kann der Innenhof großzügig begrünt werden. Die geplante Bebauung fügt sich sowohl von der Baumasse als auch von der Höhenentwicklung insbesondere in die Bebauung der umgebenden Reihenhäuser ein. Die auf dem Grundstück vorhandenen Bäume, wie die Kastanien, Eichen und Eschen sollen erhalten werden, lediglich die Pappeln, die auch nicht in der Baumschutzsatzung der Gemeinde erfasst sind, sollen gefällt werden.

 

Herr Scheffler fragt, welche Höhe die Gebäude erreichen sollen und ob es sich um Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser handelt. Wichtig zu wissen wäre auch, ob Ferienhäuser oder Mietwohnungen geplant sind. Herr Gieseler erklärt, dass es sich bei den Gebäuden um Geschosswohnungsbau handelt. Die Höhe bei zwei Vollgeschossen und ausbaubarem Dachgeschoss soll ca. 9 m betragen. Ob der Eigentümer eine Vermietung oder den Verkauf von Eigentumswohnungen plant, ist ihm nicht bekannt.

 

Auf die Frage, warum ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden soll, erklärt Herr Griesbach, dass es sich um eine Verdichtung des Innenbereichs handelt. Beim beschleunigten Verfahren kann auf die vorzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden. Ebenfalls ist die Erstellung eines Umweltberichts nicht erforderlich. Sehr wohl werden die Bürger jedoch an der Planung beteiligt. So muss im Rahmen des Planverfahrens eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Damit hat jeder Bürger die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen dazu abzugeben.

 

Herr Leonhard erklärt, dass es heute lediglich um den Aufstellungsbeschluss zur Planung geht. Alle Details zur Planung werden noch zu beraten und zu beschließen sein.


Stimmberechtigte:   10

 

Ja-Stimmen:             8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0