Die anwesenden Mitglieder des Gemeindeabstimmungsausschusses werden vom Gemeindeabstimmungsleiter per Handschlag zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abstimmungsgeheimnis, verpflichtet.