Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,67 €/m² zu beschließen.

Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2017 -31.12.2020 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.

Der beigefügten Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.

 


Der Kalkulationszeitraum für die Regenwassergebühr in Höhe von 0,52 €/m²endet mit dem 31.12.2017. Somit ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Dazu wurde mit durch das Amt eine Vorlage mit Begründung der neuen Gebührenkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 erstellt, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übersandt wurde.

Diese Vorlage wurde durch Herrn Hirsch und den Vorsitzenden erläutert. Danach sind im Jahr 2017 erhebliche Kosten in Höhe von rund 160.000 Euro für die Vorgaben aus der SÜVO an Ingenieurleistungen entstanden.

Weiterhin dürfte ein erheblicher Sanierungsbedarf auf Grund der Auswertung der Unterlagen anstehen, die kalkulatorisch zu erfassen sind. Weiterhin müssen die Straßenentwässerungsanteile zugerechnet werden, da diese zu 50% von der Gemeinde zu tragen sind.

Dazu wurde festgestellt, dass die Straßenbaulastträger der klassifizierten Straße keine Kosten für die Straßenentwässerung tragen, sodass von dieser Seite keine Entlastung der Gemeinde anfällt.

Nach eingehender Diskussion wurde der nachfolgende Beschluss gefasst.

 

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0