Sitzung: 23.08.2017 Finanz- und Lenkungsausschuss
Vorlage: PROBS/BV/017/2017
Beschlussvorschlag:
Der
Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer Benutzungsgebühr von 0,67 €/m² zu beschließen.
Gleichzeitig
behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu
verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2017 -31.12.2020 erhebliche
Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.
Der
beigefügten Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen
(Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.
Der
Kalkulationszeitraum für die Regenwassergebühr in Höhe von 0,52 €/m²endet mit
dem 31.12.2017. Somit ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Dazu
wurde mit durch das Amt eine Vorlage mit Begründung der neuen
Gebührenkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020
erstellt, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übersandt wurde.
Diese
Vorlage wurde durch Herrn Hirsch und den Vorsitzenden erläutert. Danach sind im
Jahr 2017 erhebliche Kosten in Höhe von rund 160.000 Euro für die Vorgaben aus
der SÜVO an Ingenieurleistungen entstanden.
Weiterhin
dürfte ein erheblicher Sanierungsbedarf auf Grund der Auswertung der Unterlagen
anstehen, die kalkulatorisch zu erfassen sind. Weiterhin müssen die
Straßenentwässerungsanteile zugerechnet werden, da diese zu 50% von der
Gemeinde zu tragen sind.
Dazu wurde
festgestellt, dass die Straßenbaulastträger der klassifizierten Straße keine
Kosten für die Straßenentwässerung tragen, sodass von dieser Seite keine
Entlastung der Gemeinde anfällt.
Nach
eingehender Diskussion wurde der nachfolgende Beschluss gefasst.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |