Beschluss:    

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens sowie des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vorgetragenen Anregungen entsprechend den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Textteil B als Satzung Satzungsbeschluss). Die Begründung zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.    Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0