Beschluss:     Gem. § 18 AO i.V.m. 94 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2016. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 57.605,90 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt


Der Vorsitzende des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, Herr Bürgermeister Lage, berichtet über die Vorprüfung der Jahresrechnung 2017 und empfiehlt dem Amtsausschuss die vorgelegte Beschlussfassung.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier ergänzt unter Hinweis auf die Mietwohnungen, die nach und nach zurück fließen, und teilweise ein hohen Sanierungsbedarf haben, dass man behutsam mit der Rücklage umgehen sollte.

 

Der Amtsausschuss fasst daraufhin folgenden


Stimmberechtigte:

30

Ja-Stimmen: 30

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0