Frau stellvertretende Bürgermeisterin Kleinfeld begrüßt Frau Gemeindevertreterin Diekötter als neues Mitglied in der Gemeindevertretung. Sie verpflichtet sie per Handschlag gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.