Beschluss:

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens sowie des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Textteil B als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage im Allgemeinen und geht dann näher auf die Abwägungstabelle ein. Er merkt an, dass das Planungsbüro die Müllentsorgung zwischenzeitlich geklärt haben wird. Eine Rückmeldung von dort oder dem Amt für Abfallwirtschaft liegt jedoch nicht vor. Weiterhin stellt der Vorsitzende fest, dass die Straßenbefestigung wassergebunden bleibt.

Anschließend ergeht folgender


Stimmberechtigte:

   7

Ja-Stimmen:       7

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:      0

Befangen: 0