Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Betreuung in der Kindertagespflege ab dem 01.08.2017 mit 1,30 EUR pro Betreuungsstunde zu fördern, sofern das jeweils betreute Kind seinen alleinigen Wohnsitz bzw. seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prasdorf und einen Anspruch auf Förderung nach dem SGB VIII gegen den Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0