Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Grabenkoppel, westlich des Dackelweg und südlich des Deichweg“. Die Satzung über die Veränderungssperre ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.


Bürgermeister Lamp erläutert, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Wisch in der Sitzung am 19.05.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst hatte. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 09.02.2016 im Probsteier Herold öffentlich bekannt gemacht.

 

Für ein Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wurde ein Bauantrag für den Neubau eines Wochenendhauses eingereicht. Die Gemeinde hatte nach dem Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 und nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Sicherung der Planung eine Zurückstellung gemäß § 15 Baugesetzbuch bei der Bauaufsicht des Kreises Plön beantragt, weil nicht absehbar war, ob das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen würde.

 

Zwischenzeitlich wurde von den beauftragten Planungsbüros eine Bestandsaufnahme des Gebietes vorgenommen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit war am 17.02.2016 durchgeführt worden.

 

Der Zurückstellungsbescheid zu dem Bauantrag erfolgte von Seiten des Kreises Plön am 24.10.2016. Die 12-Monatsfrist laufe dementsprechend am 23.10.2017 ab. Aufgrund des noch frühen Verfahrensstandes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 sei noch nicht abzusehen, ob das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen wird. Aus diesem Grunde wird seitens dem Amtes empfohlen, zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch zu erlassen. Der Text der Veränderungssperre ist der Vorlage zu diesem TOP beigefügt.

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0