Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wisch gemäß Entwurf.

 


Bedingt durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in § 3, wonach die Erhebung der Hundesteuer in der Höhe des Steuersatzes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden kann, muss der Verweis, der sich in der Hundesteuersatzung auf das Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz bezieht, aus der Satzung entfernt werden. Dies wird durch die Änderungssatzung erreicht.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0