Beschluss:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2016.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 54.590,05 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 

 


Frau Schulz gibt zur Kenntnis, dass am 27.03.2017 die Beratung über die Jahresrechnung 2016 stattgefunden habe. Sie teilt mit, dass der Haushalt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sei. Die Jahresrechnung habe mit einem Ergebnis von 1.264.273,52 € in Einnahmen und Ausgaben abgeschlossen. Gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes ergab sich in der Jahresrechnung eine Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 138.655,02 €. Die allgemeine Rücklage weise in der Jahresrechnung 2016 einen Stand von 944.084,15 € aus. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben betragen 54.590,05 €.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0