Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt nochmals dar. Hierüber entsteht eine kurze

Diskussion. Der Vorsitzende erläutert im Anschluss, dass eine 8cm starke Tragschicht und

eine 2cm starke Deckschicht aufgebracht wird. Auch darüber entsteht eine kurze

Diskussion.

Der Vorsitzende berichtet sodann, dass die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte

Firma Bargholz, Schönkirchen, mit Schreiben vom 06.06.2017 Bedenken gemäß §4 Nr. 3

VOB/B angemeldet habe. Bei einer ersten Untersuchung sei festgestellt worden, dass der

Unterbau nicht der erforderlichen Norm entspreche. Nach Ansicht der Firma Bargholz sei

die beim Bau des Weges aufgebrachte Frostschutzschicht nebst dem bit. Aufbau nicht

frostsicher.  Im Seitenbereich des Weges befänden sich außerdem Risse im bit. Aufbau.

Manche Fugen seien so breit, dass sie ausgeblasen und verfüllt werden sollten. Zudem

sei bei entsprechenden Proben festgestellt worden, dass die Verdichtung unzureichend

sei. Abschließend weist die Firma Bargholz darauf hin, dass sie gemäß § 13 Nr. 3 VOB/B

von der Gewährleistung und Haftung für spätere Schäden sowie Ansprüche Dritter gegen

die Gemeinde Prasdorf befreit sei, falls die Gemeinde die angemeldeten Bedenken der

Firma Bargholz zurückweisen und dadurch ein Mangel oder Schaden verursacht

würde. 

Gemeindevertreter Breitfelder erläutert die eventuellen Rechtsfolgen dieser Bedenkenan-

meldung. Die Abnahme des Fuß- und Radweges erfolgte nach Auffassung einiger

Ausschussmitglieder wohl im Juli 1983. Die damals beauftragte Firma kann sicherlich

nicht mehr in Regress genommen werden.

Zur Vermeidung bzw. zur Minimierung etwaiger Folgeschäden durch den vermutlich

unsachgemäßen Bau des Weges hat die Firma Bargholz in einem Nachtragsangebot

entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen und angeboten. Die Kosten hierfür belaufen

sich angebotsgemäß auf 4.889,95 Euro. Im Rahmen einer Eilentscheidung hat der

Bürgermeister diesen Mehraufwand veranlasst, um einerseits die möglichen Folge-

schäden so weit wie möglich zu vermeiden und andererseits, um den zügigen Weiterbau

des Weges zu ermöglichen. Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.