Sitzung: 26.06.2017 Umwelt- und Bauausschuss
Der Vorsitzende stellt den
Sachverhalt nochmals dar. Hierüber entsteht eine kurze
Diskussion. Der Vorsitzende
erläutert im Anschluss, dass eine 8cm starke Tragschicht und
eine 2cm starke Deckschicht
aufgebracht wird. Auch darüber entsteht eine kurze
Diskussion.
Der Vorsitzende berichtet
sodann, dass die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte
Firma Bargholz,
Schönkirchen, mit Schreiben vom 06.06.2017 Bedenken gemäß §4 Nr. 3
VOB/B angemeldet habe. Bei
einer ersten Untersuchung sei festgestellt worden, dass der
Unterbau nicht der
erforderlichen Norm entspreche. Nach Ansicht der Firma Bargholz sei
die beim Bau des Weges
aufgebrachte Frostschutzschicht nebst dem bit. Aufbau nicht
frostsicher. Im Seitenbereich des Weges befänden sich
außerdem Risse im bit. Aufbau.
Manche Fugen seien so
breit, dass sie ausgeblasen und verfüllt werden sollten. Zudem
sei bei entsprechenden
Proben festgestellt worden, dass die Verdichtung unzureichend
sei. Abschließend weist die
Firma Bargholz darauf hin, dass sie gemäß § 13 Nr. 3 VOB/B
von der Gewährleistung und
Haftung für spätere Schäden sowie Ansprüche Dritter gegen
die Gemeinde Prasdorf
befreit sei, falls die Gemeinde die angemeldeten Bedenken der
Firma Bargholz zurückweisen
und dadurch ein Mangel oder Schaden verursacht
würde.
Gemeindevertreter
Breitfelder erläutert die eventuellen Rechtsfolgen dieser Bedenkenan-
meldung. Die Abnahme des
Fuß- und Radweges erfolgte nach Auffassung einiger
Ausschussmitglieder wohl im
Juli 1983. Die damals beauftragte Firma kann sicherlich
nicht mehr in Regress
genommen werden.
Zur Vermeidung bzw. zur
Minimierung etwaiger Folgeschäden durch den vermutlich
unsachgemäßen Bau des Weges
hat die Firma Bargholz in einem Nachtragsangebot
entsprechende Maßnahmen
vorgeschlagen und angeboten. Die Kosten hierfür belaufen
sich angebotsgemäß auf
4.889,95 Euro. Im Rahmen einer Eilentscheidung hat der
Bürgermeister diesen
Mehraufwand veranlasst, um einerseits die möglichen Folge-
schäden so weit wie möglich
zu vermeiden und andererseits, um den zügigen Weiterbau
des Weges zu ermöglichen.
Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.