Sitzung: 22.06.2017 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Nutzungsordnung des Schloss Hagen im § 5 wie folgt zu ändern:
I. Bei Vermietung nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 der Nutzungsordnung beträgt die Miete:
1. Bei Nutzung für Hochzeiten:
Paket 1: Trauung im Blomezimmer 500,00 €
Inklusive Blumenschmuck und zwei Stehtische vor dem Schloss
Paket 2: Trauung im Blomezimmer 620,00 €
Inklusive Blumenschmuck und Empfang im Kaminsaal oder Herrenzimmer
(max. 1Stunde)
Pauschal-Arrangement Trauung mit anschließender Feier
Paket 3: Trauung im Blomezimmer 1.600,00 €
Inklusive Blumenschmuck, mit Feier im Erdgeschoss inklusive Küchennutzung
Paket 4: Trauung im Blomezimmer 950,00 €
Inklusive Blumenschmuck und Feier im Gewölbekeller
optional Küche im Erdgeschoss zusätzlich 150,00 €
Alle Preise beinhalten die Reinigung der genutzten Räume.
Weitere Arrangements sind auf Anfrage möglich.
IV. Neben der Miete nach den Ziffern I. (2.) II. III. werden je Vermietungsfall
Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Bürgermeister, Herr Pfeiffer merkt an, dass die Kostensteigerungen bei Energie, Wasser, Abwasser, Löhne usw., nach der letzten Preisangleichung von März 2012, erneut nach einer moderaten Anpassung der Mietpreise verlangen.
Es folgt eine Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Werk- und Verkehrsausschusses und Ausschuss für die Belange des Schlosses Hagen und seines Umfeldes, Herrn Fahrenkrog.
Er erläutert, dass die Gebührenordnung für die Trauungen schlüssiger dargestellt werden sollte und zu diesem Zwecke drei weitere „Paketlösungen“ erarbeitet wurden, sodass das Konzept nunmehr vier Pakete vorsieht.
Der Bürgermeister merkt an, dass ein Preisabgleich mit anderen Locations erfolgt ist und sich die Gemeinde Probsteierhagen, auch nach der vorgesehenen Kostensteigerung, im mittleren Bereich befinden würde.
Er erklärt weiterhin, dass die vorgesehen Preisgestaltung erst für Verträge, die nach dem 01.07.2017 geschlossen werden Anwendung finden soll. Bereits bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt.
Es folgt eine Klarstellung darüber, dass die Änderung der kompletten Nutzungsordnung derzeit nicht vorgesehen ist. Dieser TOP beinhaltet lediglich die Änderung des Abschnittes „bei Nutzung für Hochzeitsfeiern“ gemäß § 5 der Nutzungsordnung.
Stimmberechtigte: |
12 |
||
Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |