Beschluss:

1. Die Gemeinde nimmt als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II gemäß der „Zusammenfassenden Betrachtung für die Gemeinden Bendfeld, Krummbek, Passade Stoltenberg, Fargau-Pratjau, Schwartbuck und Höhndorf“ von Guntram Blank, Architekturbüro für Stadtplanung, mit der Maßgabe Stellung, dass Ergänzungen zu den potenziellen Beeinträchtigungsbereichen im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums (Nr. 2.5.2.22 des gesamträumlichen Planungskonzeptes) im Sinne dieser Verwaltungsvorlage vorgenommen werden und trägt zusätzlich wie folgt vor:

a)    Umfassungswirkung auf Krummbek

 

In Abbildung 3 fehlt der Belastungskorrridor von 2 bestehenden Anlagen, die sich im Betrachtungsraum von Krummbek befinden. Dies ist zu ergänzen.

 

b)    Siedlungsentwicklung

 

 „Ein Konflikt zwischen der Vorrangfläche PLO_ 001 und der Siedlungsentwicklung der Gemeinde ist möglich."

 

Die Windvorrangfläche PLO-001 beeinträchtigt und verhindert die wohnbauliche Entwicklung des Ortes in Richtung Bendfeld und Stakendorf.

 

Die angrenzenden Flächen der Wohngebiete (Paul-Jäger-Siedlung in Richtung Stakendorf und Schatzkammerweg Richtung Bendfeld)  sind die einzigen Erweiterungsmöglichkeiten des Ortes, da in den anderen Richtungen bestehende landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung eine wohnbauliche Entwicklung nicht möglich machen.

 

c)    Vogelzug  (zum Unterpunkt Riegelbildung)

 

Die Flächen PLO-001 und  PLO-006 stören den Vogelzug von und zum Selenter See. Die Flächen liegen in der direkten Fluglinie von den Salzwiesengebieten in Ostseenähe (zwischen Stakendorf und Wendtorf/Stein) und dem Selenter See. Dadurch wird eine Riegelwirkung geschaffen, die naturschutzfachlich nicht zu vertreten ist (vgl. Abwägungsentscheidung zum Regionalplan 2012 [Stand 24.04.2012, S. 597]). Auch in den Hinweisen des Kreises Plön wird auf die Riegelwirkung hingewiesen.

 

In diesem Zusammenhang wird auf den Entwurf der Teilfortschreibung verwiesen (vgl. Umweltbericht im Band 1, Abschnitt 3.3.1, S. 26 „Flächenkulisse Natura 2000-Gebiete“ und Abschnitt 3.3.3, S. 35 „Flächenkulisse Großvögel“. Das Seeadlervorkommen in der Probstei wird nicht dargestellt). Es wird auf folgende Tatsachen hingewiesen:

 

Die Probstei ist eine Hauptachse für den Vogelzug.

 

Starker Vogelzug zeigt sich auch in der von Anfang November 2016 bis April/Mai 2017 aufgetretenen Geflügelpest bei Wildvögeln in diesem Gebiet, welche die Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets mit Anordnung der Stallpflicht (Dauer über 6 Monate) zur Folge hatte.

 

Die Waldgebiete sind für Großvögel relevant (Seeadler, Graureiher, Milan,...), ganz besonders im waldarmen Küstengebiet.

 

Es bestehen Vorkommen von Seeadler (Seeadlerhorst bei Legbank), Rotmilan, Graureiher, Kranich,...)

 

d)    Tourismus

 

In diesem Zusammenhang wird auf den Entwurf der Teilfortschreibung verwiesen (vgl. Umweltbericht im Band 1, Abschnitt 3.2.2, S. 23 f. „Erholung und Tourismus“).

 

Hier fehlt die Darstellung der Probstei als Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung. Dies widerspricht dem Gutachten vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH NIT über die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus im Vereinsgebiet des Tourismusverbandes Probstei e.V. (TVP) vom 3.6.2016 (Ergebnisse für das Jahr 2015) ohne Laboe und Schönberg.

 

Die Wertschöpfungsanalyse belegt die hohe wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die gesamte Probstei  (s.  Gutachten).

 

In  der Gemeinde Krummbek befindet sich ein Hotel mit über 70 Betten und weitere qualifizierte Angebote bei privaten Vermietern von Ferienwohnungen. Tourismus hat gerade auch für Krummbek eine erhebliche Bedeutung.

 

¾     Touristische Attraktionen im gesamten Gebiet der Probstei: Verein TVP

 

¾     Natur erleben (Meer, Seen, Knicklandschaft, Salzwiesenbiotop,...)  geführte Radtouren, Probsteier Korntage, Strohfiguren, ...

 

¾     Auf den geplanten Windvorrangflächen auf einem Höhenzug von Passade bis Schmoel (und Köhn) können somit sehr viele WEA stehen, die alle weithin sichtbar das Erscheinungsbild dominieren.

 

e)    Abstandsregelung

 

Die Abstandsregelung sollte  in Abhängigkeit von der Höhe der WEA  betrachtet werden. Die Umfassungswirkung wird auf der Grundlage der 15-fachen Anlagenhöhe einer Referenzanlage von ca. 150 m betrachtet. (Betrachtungsraum von 2.250m um den Siedlungs-Schwerpunkt).

In der vorgelegten Landesplanung ist jedoch keine Höhenbegrenzung der WEA vorgesehen. Bei höheren Anlagen müsste entsprechend der Betrachtungsraum vergrößert werden, die Umfassungswirkung ändert sich somit maßgeblich für die Gemeinde Krummbek.

 

  f) Netzkapazität

Fragen der Netzkapazität haben im bisherigen Verlauf des Verfahrens keine Berücksichtigung gefunden. Angesichts der Größenordnung des geplanten Zubaus an Windkraftanlagen im nördlichen Bereich des Kreises Plön ist davon auszugehen, dass die bestehende 110kV-Leitung nicht in der Lage sein wird, den erzeugten Strom abzutransportieren. Schon jetzt müssen wegen mangelnder Netzkapazitäten die bestehenden Anlagen regelmäßig vom Netz genommen werden.

Erweist sich aber in der Folge der derzeitigen Windkraftplanungen, der Bau einer 380kV-Leitung als notwendig, so entstehen weitere Konflikte, die zu einer erheblichen Verstärkung der Störwirkung führen.

 

Laut des vom Nabu in Auftrag gegebenen Gutachten „Vogel-Kollisionsopfer an Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen in Deutschland – eine Abschätzung“ aus dem Jahre 2017 sterben in Deutschland jedes Jahr 1 bis 1,8 Millionen Brutvögel und 500.000 bis 1 Million Rastvögel durch Kollisionen an Stromübertragungsleitungen. Vor allem Großvögel wie Kraniche, Störche sowie Schwäne und fast alle anderen Wasservögel sind danach betroffen. Angesichts der besonderen Verantwortung der Probstei für den Vogelzug wäre eine solche beträchtliche Risikoerhöhung nicht vertretbar. Dieses Risiko vermag auch nicht entscheidend durch eine entsprechende Markierung von Freileitungen abgemildert werden, da ein erheblicher Teil des Vogelzuges nachts stattfindet. Zudem sind Freispannungsleitungen und Strommasten eine bedeutsame Todesursache auch für Seeadler[1], die in diesem Bereich in besonderer Häufigkeit vorkommen und demgemäß besonders gefährdet sind.

 

   Schließlich würde durch eine Höchstspannungsleitung auch eine weitere erhebliche Störwirkung auf das Landschaftsbild entstehen und damit der Tourismus sowie die Naherholungsfunktion in diesem Bereich zusätzlich beeinträchtigt werden.

 

 

Zusammenfassend ist daher Folgendes festzustellen:

Die Gemeinde Krummbek stimmt der Vorrangfläche PLO_001 nicht zu, weil

-       gewichtige Bedenken aus Sicht des Artenschutzes bestehen, insbesondere im Hinblick auf bedeutsame Nahrungsflächen und Vogelflugkorridore für Gänse und Schwäne, umfangreiche Vorkommen von Großvögeln und die Bedeutung für den überregionalen Vogelzug,

-       die Siedlungsentwicklung von Krummbek nicht hinreichend berücksichtigt wird,

-       der Zielkonflikt zwischen Tourismus und Windenergie nicht angemessen berücksichtigt wird,

-       die Messung der Immissionen von Windkraftanlagen nicht nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung erfolgt und damit auch gesundheitliche Risiken durch Windkraftanlagen in den geplanten Abständen nicht hinreichend bedacht werden,

-       Fragen der Wirtschaftlichkeit (Netzkapazität, Höhenbeschränkungen aus baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Gründen) nicht bedacht werden.

 

Die Gemeinde Krummbek stimmt der Vorrangfläche PLO_006 nicht zu, weil

-       gewichtige Bedenken aus Sicht des Artenschutzes bestehen, insbesondere im Hinblick auf bedeutsame Nahrungsflächen, Vogelflugkorridore für Gänse und Schwäne, umfangreiche Vorkommen von Großvögeln und die Bedeutung für den überregionalen Vogelzug,

-       der Zielkonflikt zwischen Tourismus und Windenergie nicht angemessen berücksichtigt wird,

-       die Messung der Immissionen von Windkraftanlagen nicht nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung erfolgt und damit auch gesundheitliche Risiken durch Windkraftanlagen in den geplanten Abständen nicht hinreichend bedacht werden,

-       Fragen der Wirtschaftlichkeit (Netzkapazität, Höhenbeschränkungen aus baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Gründen) nicht bedacht werden,

-       die Zumutbarkeit im Hinblick auf bereits für die Allgemeinheit übernommene Lasten nicht bedacht werden (4 vorhandene WEA).

 

2. Die Amtsverwaltung wird gebeten, der Landesplanungsbehörde die raumordnungsrechtliche Stellungnahme zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1]               Vgl. dazu Struwe-Juhl, Latendorf, Todesursachen von Seeadlern in Schleswig-Holstein 1997 – 2011.


Zu diesem TOP ist der 1. stellv. Bürgermeister Finck-Stoltenberg befangen und verlässt den Raum.

Die Bürgermeisterin erläutert ausführlich die Vorlage und gibt bekannt, dass eine Stellungnahme dieser umfangreichen Landesplanung ohne fachliche Bewertung eines Fachbüros nicht sinnvoll ist. Daher fiel die Auswahl auf das Büro Jänicke und Blank.

 

Sie verteilt noch als zusätzlichen Punkt für die Beschlussvorlage den Punkt Netzkapazität, der als Buchstabe „f“ aufgeführt wird sowie die Zusammenfassende Bewertung durch die Gemeinde, die ebenfalls Bestandteil des Beschlussvorlage sein soll.

 

Frau Vöge-Lesky sowie Frau Bähnck haben an Informationsveranstaltungen zur Landesentwicklungsplanung in Sachen Windenergie von Seiten der Landesplanungsbehörden, des Kreises Plön sowie der Amtsverwaltung teilgenommen.

 

Ebenfalls wurde an alle Haushalte ein Informationsschreiben verteilt und in der letzten Umwelt- und Bauausschusssitzung wurde dieses Thema intensiv behandelt sowie Beschlussempfehlungen verfasst.

 

Am 07.06.2017 hat das Planungsbüro für alle Einwohner eine Infoveranstaltung durchgeführt.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der 1. Stellv. Bürgermeister Finck-Stoltenberg betritt wieder den Raum.