Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde nimmt als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zu Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II abweichend von dem Beschlussvorschlag des Amtes gemäß der vorliegenden "Stellungnahme der Gemeinde Passade zur geplanten Ausweisung des Gebietes PR2_PLO_002 als Vorranggebiet Windkraft" Stellung.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird gebeten der Landesplanungsbehörde die "Stellungnahme der Gemeinde Passade zur geplanten Ausweisung des Gebietes PR2_PLO_002 als Vorranggebiet Windkraft" zur Kenntnis zu geben.

Frau Blöcker erklärt sich für befangen und übergibt das Wort an Ihren Stellvertreter Herrn Rönnau. Sie verlässt den Sitzungssaal.

 

Herr Rönnau führt in das Thema ein und erläutert den aktuellen Sachstand anhand einer Beamer-Präsentation. Die dabei vorgestellten Inhalte entsprechen denen der Verwaltungsvorlage PASSA/BV/011/2017. Anschließend beantwortet er die Fragen aus der Einwohnerschaft, u.a.:

 

  • der Positionierung der Umlandgemeinden zu diesem Thema,
  • der abgegebenen Stellungnahme des Kreises Plön,
  • die bestehenden Höhen- und Abstandsregelungen,
  • die Berücksichtigung von Vogelflugrouten und
  • der Möglichkeit zur Beauftragung und Erstellung weiterer Gutachten.

 

Währenddessen entsteht eine Diskussion innerhalb der Bürgerschaft über die Kosten von Gutachten über den Lebensraum von Seeadlern.

 

Ein Bürger erkundigt sich, ob das Land selbst keine Naturschutzaspekte berücksichtigt habe.

 

Herr Rönnau antwortet, dass dies der Fall ist, jedoch der Naturschutz nach Auffassung der Landesplanung für die betroffene Region nicht relevant genug sei.

 

Eine weitere Frage bezieht sich darauf, ob der Tourismusverband Probstei in Bezug auf den Tourismus beabsichtigt, eine eigene Stellungnahme abzugeben.

 

Der TVP habe den Entschluss gefasst, von einer eigenen Stellungnahme abzusehen, so der Wissensstand von Herrn Rönnau.

 

Herr Schülke vertritt die Auffassung, dass insbesondere der Wachstumsfaktor der Gemeinde Passade der ausschlaggebendste Grund für eine mögliche Aufhebung des Vorranggebietes darstelle.

Das Argument ist ausführlich in der gemeindlichen Stellungnahme dargelegt, entgegnet Herr Folta.

 

Ebenso wird darin auf die Tatsache eingegangen, dass höhere Windkraftanlagen auch ein tieferes Fundament benötigen, welches das Grundwasser erreichen könnte. Auch dieser Aspekt wird seitens der Landesplanung für nicht zutreffend erachtet, da die Bautiefen angeblich nicht erreicht werden.

 

Abschließend erläutert Herr Rönnau das weitere Prozedere in diesem Verfahren.

 

Herr Brandt spricht seinen Dank an die Arbeitsgruppe aus, die diese lückenlose 13-seitige Stellungnahme im Namen der Gemeinde verfasst hat.

 

Herr Rönnau bittet sodann um Zustimmung zum vorliegenden Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1