Beschluss:

Die Gemeinde nimmt als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II gemäß der „Zusammenfassenden Betrachtung für die Gemeinden Bendfeld, Krummbek, Passade, Stoltenberg, Fargau-Pratjau, Schwartbuck und Höhndorf“ von Guntram Blank, Architekturbüro für Stadtplanung, mit der Maßgabe Stellung, dass Ergänzungen zu den potentiellen Beeinträchtigungsbereichen im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums (Nr. 2.5.2.22 des gesamt räumlichen Planungskonzeptes) im Sinne dieser Verwaltungsvorlage vorgenommen werden und trägt zusätzlich wie folgt vor:

 

Siedlungsentwicklung:

Die Vorrangfläche PLO_006 liegt südöstlich der Hauptortslage Höhndorfs in ca. 1100 m Entfernung und südöstlich des Ortsteils Gödersdorf in ca. 800 m Entfernung.

Die Vorrangfläche PLO_002 liegt südwestlich  Hauptortslage Höhndorfs in ca. 950 m Entfernung zur Bebauung an den Straßen Hörn und Fernblick und westlich des Ortsteils Gödersdorf in 800 m Entfernung.

Die Ortslage Gödersdorf liegt zwischen diesen beiden Vorranggebieten (PLO_002 und PLO_006). Dadurch ist eine Siedlungsentwicklungsmöglichkeit des Ortsteils Gödersdorf praktisch nicht mehr möglich, da eine Entwicklung in Richtung Hauptortslage sowie eine Streckung des Siedlungskörpers entlang der L211 Dorfstraße nicht wünschenswert und vom Kreis Plön bereits abgelehnt ist.

 

Die Gemeinde Höhndorf hat  erst im Juli 2016 im Ortsteil Gödersdorf die Straße „Groten Hof“ angelegt um 4 Baugrundstücke in südwestlicher Richtung auf dem Flurstück162 auszuweisen. Die Straße ist mit 7,50 m breiter Bauweise und entsprechendem Unterbau so angelegt, dass sie in südöstlicher Richtung auf das Flurstück 65/2 verlängert werden kann. Die Gemeinde will in  Zukunft  den Bereich der Flurstücke 65/2 und 23/6 zur Wohnbebauung weiter entwickeln. Eine grobe Vorplanung ist bereits auf den Weg gebracht. Die Planung beinhaltet eine Verbindung vom Straßenzug Apfelgarten (Flurstück 76/15) über die Flurstücke 65/2 und 23/6 mit einem fußläufigen Anschluss an den Horstkamp (Flurstück 45/55).

 

Aus dieser Aussage folgt, dass die Vorrangfläche PLO_006 in westlicher Richtung so beschnitten werden muss, dass am östlichen Ortsrand des Ortsteils Gödersdorf die von der Gemeinde vorgesehene Siedlungsentwicklung weiterhin möglich ist. Das bedeutet, dass der Östliche Ortsrand des Ortsteils Gödersdorf für die Planung der Windenergievorrangfläche PLO_006 um ca. 200 m nach Osten verschoben werden muss. Entsprechend ist die westliche Begrenzung der Vorrangfläche PLO_006 um diese ca. 200 m zu beschneiden. Sollten die Abstände zwischen Vorranggebieten und geschlossenen Ortschaften verändert werden (vergrößert), muss die westliche Beschneidung der Vorrangfläche PLO_006 entsprechend angepasst werden.

 

Umzingelungswirkung:

Bei den ausgewiesenen Vorranggebieten PLO_002 und PLO_006 ist von einer Umzingelungswirkung für den Ortsteil Höhndorf auszugehen. Um die Umzingelungswirkung zu vermeiden, ist gemäß Gutachten des Planungsbüros Blank die Vorrangfläche PLO_006 im Westen zu beschneiden.

 

Tourismus:

Die Gemeinde Höhndorf gehört zur Region Naherholungsgebiet Kiel. Somit sollte im Hinblick auf den Fremdenverkehr bei der Windplanung darauf geachtet werden, dass diese Region nicht durch die Dominanz von Windkraftanlagen an Attraktivität verliert. Der Tourismus ist immerhin der wichtigste Wirtschaftsfaktor in der Probstei.

 

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, der Landesplanungsbehörde die raumordnungsrechtliche Stellungnahme zur Kenntnis zu geben.

 

Anlagen:

Anlage 1 Kartenausschnitt Beschneidung der Vorrangfläche PLO_006

Anlage 2 Karte potentielle Entwicklungsfläche Ortsteil Gödersdorf


Herr Stoltenberg erklärt sich für befangen und verlässt vor Beratung den Sitzungsraum.

Herr Horvath  trägt den Sachverhalt vor.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 1

 

Herr Stoltenberg wird wieder in den Sitzungsraum gebeten.