Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,21 € je Quadratmeter
gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Höhndorf betreibt die
Niederschlagswasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des §
11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren
nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr
von 0,21 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den
Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet
somit zum 31.12.2017.
Die beigefügte Gebührenkalkulation für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020, die unter Berücksichtigung der
Jahresrechnungsergebnisse 2014 bis 2016 erstellt worden ist, zeigt, dass eine
Gebührenanpassung ab 01.01.2018 nicht vorgenommen werden muss. Es ergibt sich
lediglich eine Differenz von 0,01 €/m². Wegen Geringfügigkeit erfolgt keine
Gebührenanpassung.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
Befangen: 0 |