Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,21 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Höhndorf betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

                                    

Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,21 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2017.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2014 bis 2016 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2018 nicht vorgenommen werden muss. Es ergibt sich lediglich eine Differenz von 0,01 €/m². Wegen Geringfügigkeit erfolgt keine Gebührenanpassung.

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0