Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 14.02.2017 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 für das Gebiet „nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße“ dahingehend zu ändern, dass der Bebauungsplan im Regelverfahren und als angebotsorientierter Bebauungsplan aufgestellt wird.


Siehe TOP 6.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0