Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, dass auf Basis der der Vorlage beigefügten Unterlagen die Ausschreibung auf den Weg gebracht wird, um dann nach Submission den Auftrag zum Ausbau von drei Dachgeschosswohnungen im Dorfgemeinschaftshaus an den günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Bieter als Generalauftrag vergeben zu können.

 

 

 


Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an den Bürgermeister. Dieser erläutert die Vorlage.  Fragen zum Sachverhalt werden nicht gestellt. Herr Burmeister hat aber eine Reihe von Einzelfragen, auf die der Bürgermeister direkt antwortet.

„TGA“ bedeutet technische Gesamtausschreibung.

300.000 Euro Gesamtplanungskosten dürfen möglichst nicht überschritten werden, daher ist noch nicht genau planbar, wie der Treppenhauskopf gestaltet werde.

Ringbalken sind Balken, die die Unterkonstruktion für den Dachaufbau bilden. Die Vorgaben für diese hat der Statiker berechnet.

Der jetzige zweizügige Schornstein werde abgetragen und einzügig, ohne Versatz wieder auf gemauert.

 

Standrohre und Fallrohre sind verschiedene Bezeichnungen für identische Regenrohre, der untere Teil wird oft als Standrohr bezeichnet. Hier soll dieser Abschnitt mit einer Reinigungsklappe versehen werden, erklärt Herr Reimers.

 

Auf eine weitere Frage von Herrn Burmeister antwortet wieder Herr Mönkemeier direkt, er habe festgestellt, dass die Heizungsanlage noch funktionstüchtig sei. Es gäbe auch einen Wartungsvertrag für die Anlage und die durchführende Firma hat gute Werte bestätigt.

 

Herr Hoffmeister fände es besser, wenn an Stelle der ausgeschriebenen Flächenheizkörper eine Fußbodenheizung geplant werde. Dazu bemerken Herr Mönkemeier und Herr Timm, dass man den Kostrahmen im Blick behalten müsse und eine Fußbodenheizung nicht zum Holzfußboden und dem Rest der bereits vorhandenen Heiztechnik passe.

 

Herr Burmeister hakt nach, wie hoch die Miete in der jetzigen Wohnung sei und ob diese nach dem Ausbau auch eine Erhöhung erführe. Diese Frage wird bejaht, denn zur Zeit sind 6,-- Euro pro m² fällig.

Des Weiteren möchte er wissen, wann die Tilgung beginnt. Dazu erklärt der Bürgermeister, dieses wäre vom Darlehn abhängig und von der evtl. in Anspruch zu nehmenden tilgungsfreien Zeit. Die Darlehnsangebote werden vom Kämmerer des Amtes Probstei eingeholt und geprüft. Noch sei keine Entscheidung gefallen.

 

Herr Reimers bittet darum, bei der Darlehnsprüfung besonders darauf zu achten, ob Angebote von der KLW wirklich günstiger sind.

 

Herr Burmeister ist mit dem Stand der Informationen noch nicht zufrieden. Er hätte sich gerne mehr Beratungszeit gewünscht. Seine Fraktion habe zum Dachgeschoßausbau noch einen Fragenkatalog erstellt. Diesen verteilt er in der Runde (siehe Anlage).

 

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Hauptausschussmitglieder darauf, die Fragen in dieser Sitzung sofort zu beantworten. Das Angebot dürfe aber nicht mehr verändert werden, da dieses Gegenstand des Beschlussvorschlages sei.

 

Zu Ziffer 1 und 2 des Fragenkataloges merkt der Vorsitzende an, der Kreditzeitraum werde bei Vorliegen der Angebote entschieden. Die Mieten sollen die Finanzierung decken.

Herr Mönkemeier ergänzt dazu, die Ausschreibungsunterlagen lägen vor, die Gemeinde kann nicht ohne triftigen Grund aus der Planung aussteigen, wenn die Kosten sich im vorgegeben Rahmen bewegen.

Eine Überschreitung der Kosten müsse zwar von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, aber auch in einem solchen Fall, läge kein ausreichender Grund für eine Rückabwicklung der Ausschreibung vor.

Zu Ziffer 3 korrigiert der Bürgermeister die genannte Quadratmeterzahl von 180 auf 160.

Herr Reimers erklärt die Wohnflächenberechnung nach DIN, insbesondere die Berücksichtigung von Dachschrägen.

Zu Ziffer 4 und 5 merkt Herr Mönkemeier an, dass diese Problematik bereits im Vorwege ausreichend besprochen wurde. Es wird mit allen Beteiligten eine Aufräumaktion geben und für die Übergangszeit käme auch eine Containerlösung in Betracht.

 

Zu Ziffer 6 erläutert der Bürgermeister, dass der Nachweis von Stellplätzen eine baurechtliche Vorgabe sei und man natürlich Interesse an einer einvernehmlichen Lösung mit allen Beteiligten interessiert sei.

 

Zu Ziffer 7 erfolgt der Hinweis, dieser Vorschlag passe nicht in die Kalkulation und böte auch keinerlei Wirtschaftlichkeit.

 

Zu Ziffer 8, diese Frage wurde bereits im Verlauf der Sitzung behandelt.

Zu Ziffer 9 Herr Mönkemeier empfindet das gesamte Thema Baurecht für eine Einwohnerversammlung zu kompakt. Er macht den Vorschlag, eine Information zum Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses bei der geplanten Versammlung zum Innenbereichsgutachten heraus zu geben.

 

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0