Beschluss:

 

Der UBA empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende Satzung über die Abwasserbeseitigung (einschließlich Abwasserbeseitigungskonzept) der Gemeinde Krummbek zu beschließen.

 


Das Abwasserbeseitigungskonzept liegt allen vor und wurde bereits in der letzten UBA-Sitzung am 31.1.2017 behandelt. Inzwischen liegt auch die wasserrechtliche Genehmigung der unteren Wasserbehörde vor. Mit dem vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept muss auch die Satzung über die Abwasserbeseitigung (aAS) geändert werden.

Der Vorsitzende fragt, ob es noch Nachfragen zu diesem TOP gibt.

Herr Jens Wiese behauptet, das Niederschlagswasser von seinem Grundstück Ratjendorf 15 wird dezentral entwässert. Dafür liegt der Gemeinde kein Antrag zum Bau einer Grundstücks-Entwässerungsanlage und auch keine Genehmigung vor. Herr Wiese behauptet, dass er dafür keine Genehmigung braucht. Das könne jeder im Landeswassergesetz nachlesen.

Herr Trinker fragt nach, welche Grundstücke in der Gemeinde als dezentral eingestuft sind. Eine dezentrale Abwasserbeseitigung sowohl für die Niederschlagswasserbeseitigung als auch für die Schmutzwasserbeseitigung findet auf den Grundstücken Soltwischredder 1 (M. Wessel) und im Dorfe 70 (WBV Panker-Giekau) statt.

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

Befangen: 0