Kai Finck-Stoltenberg verliest den Antrag von Herrn Wiese, den dieser über Herrn Griesbach im Amt Probstei gestellt hat, mit der Aufforderung, dies der Gemeindevertretung zu unterbreiten. Herr Jens Wiese äußert sich zu seinem Antrag. Auf Nachfrage zur Verbindung zu seinem Hof stellt er klar, dass die Ferienhaussiedlung nicht an den Hof angebunden werden soll.

Jens Wiese verlässt die Sitzung um 21.35 Uhr und verabschiedet sich.

Kerstin Wiese verlässt wegen Befangenheit den Raum.

 

Der Ausschussvorsitzende und die Bgm. erläutern das Planverfahren für eine Ferienhaussiedlung. Dies hat die Aufstellung eines B-Planes und eine Änderung des F-Planes zur Folge, da die Fläche dann als Sondergebiet ausgewiesen werden muss. Eine Dauerwohn-nutzung ist in einem Ferienhausgebiet unzulässig. Weiterhin muss die Landesplanungsbehörde bestätigen, dass diese Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung im Einklang steht, d.h. die Gemeinde benötigt dafür die Zustimmung der Landesplanungsbehörde. Der Vorhabenträger muss sich in einem Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan verpflichten, die Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen und das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen. Weiterhin muss die dauerhafte touristische Nutzung als Verpflichtung im Grundbuch der Grundstücke der Ferienhäuser eingetragen werden.

Der UBA empfiehlt einstimmig, dass das Amt Probstei Herrn Wiese die vertraglichen

Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Antrags mitteilt.

 

Frau Kerstin Wiese nimmt ab 21.55 Uhr wieder an der Ausschusssitzung teil und übernimmt ab jetzt die Vertretung von Herrn Jens Wiese.