Beschluss:

 

1.    Die Gemeinde Schönberg wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage zu dieser Niederschrift gebildet und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.

 

2.       Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekannt zu machen.


Der Gemeindewahlleiter verweist auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV165/2017 zur Einteilung der Wahlkreise und erläutert die gesetzlichen Vorgaben. Er erläutert ferner die sich daraus ergebenden Änderungen im Vergleich zur letzten Kommunalwahl innerhalb der Gemeinde Schönberg.

 

Im Anschluss ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0