Sitzung: 06.07.2017 Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schönberg
Vorlage: SCHÖN/BV/165/2017
Beschluss:
1. Die Gemeinde
Schönberg wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde
Schönberg werden gemäß Anlage zu dieser Niederschrift gebildet und erhalten die
in der Anlage genannten Bezeichnungen.
2. Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekannt zu machen.
Der
Gemeindewahlleiter verweist auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV165/2017 zur
Einteilung der Wahlkreise und erläutert die gesetzlichen Vorgaben. Er erläutert
ferner die sich daraus ergebenden Änderungen im Vergleich zur letzten
Kommunalwahl innerhalb der Gemeinde Schönberg.
Im
Anschluss ergeht folgender
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |