Sitzung: 06.07.2017 Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schönberg
Die
anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Schönberg werden
vom Gemeindewahlleiter per Handschlag zur unparteiischen Wahrnehmung ihres
Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit
bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere im Zusammenhang mit dem
Wahlgeheimnis, verpflichtet.