Beschluss:

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2016. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.159,97 EUR werden nach § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0