Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in Anbetracht der heute neu gewonnenen Informationen die Angelegenheit erneut zur Beratung in den Bau- und Wegeausschuss zu geben. Dieser soll unter Mitwirkung von Herrn Kruse, Planungsbüro ELBBERG, einen Beschlussvorschlag erarbeiten und der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung vorlegen.


Frau Lorenzen geht in den nächsten Tagesordnungspunkt über und erklärt sich sogleich für diesen und nächsten Tagesordnungspunkt für befangen. Sie übergibt den Vorsitz an den stellvertretenden Bürgermeister Herrn Makan und verlässt den Sitzungsraum.

 

Herr Makan hebt die Brisanz des Themas Windkraft in der Gemeinde hervor und schildert die bisherigen Entwicklungen in dieser Angelegenheit. Aus diesem Grund habe man das Planungsbüro ELBBERG aus Hamburg damit beauftragt, eine Stellungnahme zum Regionalplan Windkraft (REP) zu verfassen. Diese Stellungnahme werde heute unverändert und ohne Beschönigungen vorgestellt. Sodann übergibt er das Wort an Herrn Kruse.

 

Herr Kruse stellt anhand einer PowerPoint Präsentation zunächst die rechtliche Situation dar. Inhaltlich entsprechen seine Ausführungen denen von Amtsmitarbeiter Herrn Gerlach aus der Verwaltungsvorlage FIEFB/BV/009/2017, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

 

Kernaussage des Vortrages ist die Auffassung des Planungsbüros, dass die Gemeinden durch den REP zu stark in ihren Entscheidungskompetenzen eingeschränkt werden. Man habe zusätzlich es versäumt, klare Regelungen hinsichtlich der maximalen Höhe von Windenergieanlagen (WEA) sowie des einzuhaltenden Mindestabstandes von Wohngebieten zu den auszuweisenden Vorranggebieten, in denen WEA betrieben werden dürfen, zu schaffen. Aus diesem Grund werde der Gemeinde Fiefbergen dringend empfohlen, eine Stellungnahme, welche ihre Interessen gegenüber der Landesplanungsbehörde darlegt, vorzulegen. Nach Ablauf der Beteiligungsphase am 30.06.2017 haben betroffene Gemeinden faktisch keine Möglichkeit mehr, auf die Landesplanung für Windkraft Einfluss zu nehmen.

 

Herr Kruse geht zudem auf die Kernpunkte ein, mit denen Gegner der Windkraft Ihre Argumentationen gegen die Ausweisung von Vorranggebieten bzw. die Nutzung von Windenergie stützen. Hierzu zählen unter anderem die oft erwähnten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den erzeugten Schall (hörbar) und Infraschall (für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar). Bislang seien jedoch keine gesundheitlichen Folgen durch den bei der Windenergiegewinnung entstehenden Schalls bekannt. Gleiches gelte für die Frequenzen im Infraschallbereich. Auch wie der Bedrohung von Großvögeln wie dem Seeadler oder dem Rotmilan entgegengewirkt werde, beschreibt Herr Kruse.

 

Anschließend zeigt er anhand von verschiedenen Karten das neue Vorranggebiet im Vergleich zu dem 1. Entwurf des Regionalplanes, welcher durch das Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Bei der Festlegung des neuen Vorranggebietes habe die Landesplanungsbehörde einige falsche Ansätze zu Grunde gelegt, an denen sich die neuen Grenzen des Vorranggebietes orientieren.

So ist eine Fläche im Nordwesten als zu klein für die Aufstellung von WEA definiert worden, da man sich an dem Verlauf der Gemeindegrenze gerichtet hat. Sollte die Nachbargemeinde Passade ihrerseits eine Zusatzfläche zur Verfügung stellen, böte die daraus entstehende Gesamtfläche genug Platz für eine WEA.

Ebenfalls sei bei der Berechnung der vorgeschriebenen Abstände von 800 m das Gewerbegebiet Fiefbergens einbezogen worden. Es genüge hier, die Abstandsberechnung am Ende des tatsächlichen Wohngebietes beginnen zu lassen. Dadurch vergrößere sich das Vorranggebiet enorm.

Im Osten stehen Bestandsanlagen, die sich nunmehr außerhalb des neuen Vorranggebietes befinden. Die Begründung findet sich in zwei vorhandenen Waldgebieten, die seinerzeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben als Ausgleichsfläche angelegt wurden. Nach der aktuellen Gesetzgebung sorgen genau diese beiden Ausgleichsflächen dafür, dass das Vorranggebiet in diesem Bereich verkleinert wird.

 

Zum Schluss unterstreicht Herr Kruse wie wichtig es sei, dass die angrenzenden Gemeinden Fahren, Passade und Fiefbergen eine gemeinsame Bauleitplanung anstreben und ihre Entscheidungen aufeinander abstimmen.

 

Herr Makan bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen. Er fragt, nach welchen Kriterien der REP durch die Landesplanungsbehörde entwickelt wurde.

Herr Kruse stellt klar, dass bei der Entwicklung nur die Flächennutzungsplanungen der Gemeinden, sofern vorhanden, Berücksichtigung fanden. Eventuelle, für die nächsten Jahre geplante Baugebiete hingegen nicht.

 

Eine Zuschauerin fragt, ob durch die Festlegung des neuen Vorranggebietes 5 neue Anlagen hinzukommen.

Herr Kruse macht deutlich, dass das Vorranggebiet in der jetzigen Form den Platz für insgesamt 5 WEA bietet. Es bestehe daher nur die Möglichkeit, vorhandene Anlagen stehen zu lassen oder zu versetzen. Ebenfalls sei der Austausch durch modernere und ggfs. größere WEA denkbar.

 

Ein Bürger führt die aktuellen Bestrebungen der Landespolitik an, nach der die Abstände vergrößert werden sollen.

Herr Kruse bittet um Verständnis, dass er zu aktuellen Wahlversprechen keine konkreten Aussagen treffen kann. Er persönlich würde es begrüßen, wenn die neue Landesregierung den Gemeinden mehr Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Bauhöhen und Abständen zugestehen würde.

 

Unternehmer Jan Stoltenberg meldet sich wie angekündigt zu Wort und fragt Herrn Kruse, ob ihm das Innenbereichsgutachten der Gemeinde Fiefbergen bei der Erstellung seiner Stellungnahme vorlag.

Herr Kruse verneint.

 

Herr Stoltenberg hält es für wichtig, dass die zukünftige Entwicklung der Gemeinde durch heutige Entscheidungen nicht behindert werden dürfe. Er übergibt der Gemeindevertretung eine abgeänderte Planzeichnung auf Basis des Innenbereichsgutachtens, welche als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt wird und unterrichtet die Anwesenden über das jüngst gescheiterte Vorhaben, das bestehende Gewerbegebiet in ein Wohn- bzw. Mischgebiet umwandeln zu lassen. Die Ablehnung erfolgte seitens der Landesplanungsbehörde. In Anbetracht dieser Entscheidung müsse sich die Gemeinde über ihre mittelfristige Ortsentwicklung Gedanken machen, führt Herr Stoltenberg fort. Da nun eine Wohnbebauung ausschließlich nur bis zu den Bahnschienen zulässig ist, sollte man überlegen, das Gewerbegebiet nach Süden hin zu erweitern. Ferner wäre zu klären, wie die gegenüberliegenden Freiflächen zukünftig genutzt werden sollen. Auch müsse seiner Ansicht nach der künftige Haltepunkt Fiefbergen an der Bahnlinie bei der Abstandsberechnung für das Vorranggebiet einbezogen werden.

Er bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung, seine vorgetragenen Anregungen bei der Erstellung der Stellungnahme zum Regionalplan Windkraft zu berücksichtigen.

 

Herr Makan betont, erst kurz vor der Sitzung die Planzeichnung von Herrn Stoltenberg erhalten zu haben. Gleichzeitig macht er deutlich, dass die potentielle Ausbaufläche hinter den Bahnschienen, gegenüber dem Gewerbegebiet, für die Wohnbebauung durch die Landesplanungsbehörde ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

 

Die durch Herrn Stoltenberg angedachte südliche Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet war nicht Gegenstand des Innenbereichsgutachten.

 

Herr Schröder-Kantim fragt als Gast, ob bei der Regionalplanung der Seeadlerhorst am Passader See Berücksichtigung fand.

Kruse teilt mit, dass innerhalb der Regionalplanung die Durchführung einer Vogelflugkartierung erst später vorgesehen sei.

 

Gemeindevertreterin Frau Krohe stellt die Frage, ob heute zwingend ein Beschluss erfolgen müsse. In Ansehung der neuen Erkenntnisse sei es angebracht, die Angelegenheit erneut in den Bau und Wegeausschuss zur Beratung zu geben.

Herr Makan und auch die übrigen Mitglieder stimmen dieser Auffassung zu. Es besteht somit Einigkeit darüber, den Tagesordnungspunkt 7 zu vertagen.

 

Herr Makan lässt abstimmen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1