Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Satzung des Breitbandzweckverbandes Probstei über die Entschädigung der im Breitbandzweckverband Probstei tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten (Entschädigungssatzung).


Amtsdirektor Körber erläutert die allen Mitgliedern vorliegende Vorlage. Er weist darauf hin, dass die Entschädigung für einen Verbandsvorsteher in allen Zweckverbänden üblich sei. Es sei nicht erklärlich warum seinerzeit in diesem Fall eine entsprechende Regelung nicht aufgenommen wurde. Es mag daran gelegen haben, dass die Satzungswerke bereits Mitte des Jahres 2015 erarbeitet wurden zu einem Zeitpunkt, als der Aufwand für den Breitbandzweckverband in der der Tat noch überschaubar war.

Angesichts des zwischenzeitlich entstandenen Aufwandes, der im Übrigen auch aus den Erläuterungen zu TOP 6 deutlich wird, sei es aus Sicht der Amtsverwaltung jedoch nicht weiter hinnehmbar, dass der Verbandsvorsteher sich entschädigungslos engagiert.

 

Verbandsvertreterin Frau Mews fragt nach der Höhe der Entschädigung, denn der Breitbandzweckverband habe schließlich kein eigenes Personal und es sei daher für sie nicht ohne weiteres nachvollziehbar, warum der Vorschlag so erfolgte. Außerdem fragt sie, wie die Aufwandentschädigung bezahlt bzw. finanziert würde.

Amtsdirektor Körber beantwortet die Frage nach der Finanzierung dahingehend, dass dies aus Verbandmitteln erfolgen müsse. Ausweislich der nachfolgenden Tagesordnungspunkte verfüge der Verband derzeit über ausreichende Mittel. Sofern, dies würden aber erst die anschließenden Verhandlungen ergeben, ein erzielter Pachtzins nicht ausreichen würde für alle Kosten des Verbandes, blieben in der Tat für diesen speziellen Fall dann nur eine von den Mitgliedern des Verbandes zu erhebende Verbandsumlage als Finanzierungsinstrument übrig. Hinsichtlich der Höhe des Arbeitsaufwandes weist Amtsdirektor Körber darauf hin, dass man an dieser Stelle zwischen der Tätigkeit als Amtsvorsteher und Verbandsvorsteher unterscheiden müsse. Als Verbandsvorsteher sei er gesetzlicher Vertreter des Verbandes und damit vollinhaltlich verantwortlich. Es sei notwendig, sich in alle Unterlagen einzulesen und diese auch mit den Beratern verantwortlich zu besprechen. Gleiches gilt natürlich für Sitzungsgelder für die Mitglieder des Verbandes. Die 50% seien schlicht aus einer anderen Verbandsatzung als Vorschlag zu verstehen. Amtsdirektor Körber hält es auch mit Blick auf den Steuerzahler für absolut vertretbar, dass auch die Verbandsvertreter das Sitzungsgeld in voller Höhe erhalten. Hierfür würde er jederzeit einstehen, auch die Verbandsmitglieder seien gehalten ihrer Verantwortung als gewählte Mitglieder gerecht zu werden.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0