Der Verbandsvorsteher Herr Mönkemeier berichtet von den Tätigkeiten seit der letzten Verbandsversammlung.

Er geht dabei insbesondere auf die Antragsstellung im Rahmen der Förderrichtlinien des Bundes ein. Es sei gelungen, Fördermittel von ca. 8,2 Mio Euro zu generieren. Außerdem wurde die sehr aufwendige europaweite Ausschreibung im Rahmen des Betreibermodels vorbereitet und auf den Weg gebracht. Er weist in diesem Kontext allerdings daraufhin, dass der Förderantrag unter gewissen Annahmen gestellt wurde. Ob diese Annahmen sich realisieren, werde sich erst im Zuge des noch andauernden Verhandlungsverfahrens ergeben können. Es sei daher zu früh, jetzt schon beurteilen zu können, ob die Fördermittel auch benötigt würden. Ziel des Verbandes sei es immer gewesen, über den Pachtzins und einer gewissen noch zu vereinbarenden Laufzeit das Netz vollständig bezahlen zu können. Sollte dies gelingen wären die Fördermittel denklogisch gar nicht notwendig.

 

Bereits jetzt schon weist Herr Verbandvorsteher Mönkemeier daraufhin, dass bei Abschluss von erfolgreichen Verhandlungen sich eine sogenannte Akquisephase anschließen wird. Aus all den vergangenen Erfahrungen wird der Bau und die Finanzierung eines Netzes nur dann möglich sein, wenn eine gewisse Anzahl von Kunden entsprechende Telekommunikationsverträge abschließen würde. Nur aus diesen sei letztlich der Pachtzins zu generieren. An dieser Stelle wird die Mitwirkungen der Gemeinden zwingend notwendig sein. Es könne nicht erwartet werden, dass er selbst oder die Amtsverwaltung diese notwendige Akquise vor Ort alleine erledige. Erfahrungen aus insbesondere größeren Orten im Kreisgebiet zeigten, dass dies nur in einer Gemeinschaftsaktion gelingen könne.

 

Zu dem Stand der Ausschreibung wird er im nichtöffentlichen Teil kurz berichten.

 

Amtsdirektor Körber ergänzt, dass im Zuge der Vorbereitungen des Förderantrages auch unerwartbare Entscheidungen anderer Stellen beachtet werden mussten. So habe die Bundesnetzagentur im Herbst letzten Jahres der Telekom in einer über 350zig Seiten langen Genehmigung gewisse Rechte zugestanden. Diese Rechte führten dazu, dass der bereits fertiggestellte Förderantrag hinsichtlich seiner Fördergebietskulisse noch geändert werden musste. Es wird daraufhin gewiesen, dass bedingt durch die Förderrichtlinien eine andere Gebietskulisse als im Rahmen der Markterkundung zu definieren ist. Dies führe zu einem nicht unerheblichen Aufwand.

An diesen wenigen Erläuterungen sei auch erkennen warum das Verfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehme. Es sei zwar verständlich, dass vor Ort eine gewisse Ungeduld in Sachen Breitbandversorgung besteht, allerdings sollte schon aus Gründen der Verfahrens- und Rechtssicherheit der Grundsatz „Sorgfalt vor Geschwindigkeit“ gelten.