Der stellvertretende Vorsitzende stellt den Sachverhalt wie folgt dar:

 

¾     Ausgangslage

 

Es bestehen erhebliche Probleme im Leitungsnetz zur Entsorgung von Regenwasser. Diese werden verursacht durch eingefallene Rohre, zugewachsene Rohre und nicht freie Gräben. Dadurch ist die Nutzung des Leitungsnetzes eingeschränkt. Dies kann zu Überflutungen bei Regen führen, die entsprechende Unfallgefahren nach sich ziehen können. Hieraus erwächst für die Gemeinde ein Haftungsrisiko insbesondere für Schäden bei Unwetter.

 

¾     Empfehlungen des Amtes Probstei (Abteilung Hochbau, Tiefbau, Liegenschaften)

 

Das Thema muss aktiv angegangen und geregelt werden. Die Einbindung eines Ingenieurs schon zu Beginn wird dringend angeraten. Für die Umlage der Kosten ist eine Gebührensatzung erforderlich. Solche Gebührensatzungen existieren auf Amtsebene, die als Muster herangezogen werden können.

 

Nach Einschätzung der Amtsverwaltung wird sich das Verfahren als zeit- und kostenintensiv erweisen.

 

¾     Weiteres Vorgehen

 

Das Thema wird zur Beratung in den Bau- und Wegeausschuss überwiesen.

 

Als nächste Schritte sind die Kontaktaufnahme zu einem Ingenieur und die Abstimmung des weiteren Verfahrens zu nennen.

 

Parallel dazu müssen schnellstmöglich aktuelle Probleme zulasten des gemeindlichen Haushalts behoben werden.

 

Dieses Vorgehen findet die einvernehmliche Zustimmung der Gemeindevertretung.