Der stellvertretende Vorsitzende berichtet wie folgt:

 

¾     Die Sollstärke der Feuerwehr liegt bei 27 Personen. Die geduldete Mindeststärke wird mit 18 Personen angesetzt. Beide Werte werden nicht erreicht.

 

¾     Vor diesem Hintergrund erscheint es nahe liegend, die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Fahren als Ortsfeuerwehr in die Freiwillige Feuerwehr einer Nachbargemeinde einzugliedern.

 

¾     Hierzu bedarf es jedoch einer vertraglichen Regelungen, um die Interessen der Gemeinde Fahren angemessen zu wahren.

 

¾     Zusammen mit dem Amt wird an dem Entwurf einer entsprechenden vertraglichen Regelung gearbeitet, so dass mit mehreren Nachbargemeinden entsprechende Vertragsverhandlungen aufgenommen werden können, die nach Möglichkeit bis zum 31.12.2017 zum Abschluss gebracht werden sollten.