Beschluss:

 

Im Rahmen der konsultativen Einwohnerbefragung am 07.05.2017 werden folgende Fragen gestellt werden:

 

  1. Sind Sie für den Bau von Windkraftanlagen auf Fahrener Gemeindegebiet?

 

  1. Halten Sie die derzeitig geltenden Abstände der Vorranggebiete für Windenergie von 400 m zu Einzelgehöften (Wohnen) und 800 m zu Siedlungen (Wohnen) für angemessen?

 

  1. Soll die Gemeinde Fahren ihren begrenzten Einfluss auf den
    Bau neuer Windkraftanlagen (z. B. Begrenzung der maximalen
    Anlagenhöhe) wahrnehmen
    ?

 

  1. Befürchten Sie durch den Bau von Windkraftanlagen in Fahren Auswirkungen auf Ihr persönliches Wohlbefinden?

 

Die unter den Nummern 1 bis 4 genannten Fragen sind durch „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten.

 

Außerdem wird folgender Text in den Fragebogen aufgenommen:

 

„Wenn Sie möchten, so können Sie uns außerhalb der oben aufgeführten Fragen nachfolgend weitere Anmerkungen zum Thema Windkraft zu­kommen lassen:“


Im Zusammenhang mit der Stellungnahme zum laufenden Raumordnungsverfahren der Landesplanungsbehörde ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

¾     Durchführung der konsultativen Einwohnerbefragung am 07.05.2017 und deren Auswertung

 

¾     Beschluss der gemeindlichen Stellungnahme

 

¾     Abgabe der finalisierten Stellungnahme der Gemeinde.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0