Für den Gemeindevertreter Andreas Rasberger, der sein Mandat niedergelegt hat (vgl. TOP 2), wurde Stephan Oelkers durch die Gemeindewahlleitung als Listennachfolger festgestellt.

 

Unter Hinweis auf § 33 Abs. 5 GO verpflichtet der Vorsitzende den neuen Gemeindevertreter per Handschlag zu gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.