Sitzung: 20.04.2017 Bau-, Wege- und Umweltausschuss (bis 18.06.2023)
Die
Pläne für das Abwasserbeseitigungskonzept, hier: Regenwasserbeseitigung, sind
vom Ing-Büro Hauck erstellt worden und liegen im Entwurf vor.
Dieser
Entwurf soll in einer Einwohnerversammlung
den Bendfelder Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und erläutert werden.
Als
Termin wird Donnerstag, der 15. Juni 2017, 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
festgelegt.
Es
ist geplant, die Pläne mit Hilfe eines Beamers an die Wand zu projizieren. Zudem
soll eine Papierfassung der Karten ausgelegt werden, damit die Bürger diese in
Ruhe betrachten können.
Herr
Klemenz von der unteren Wasserbehörde des Kreises Plön sowie Herr Wauker vom
Amt Probstei werden zu dieser Veranstaltung eingeladen. Dies wird Bürgermeister
Lage übernehmen. Ebenfalls wird Bürgermeister Lage sich um den Beamer kümmern.
Jan
Puck wird das Ing. Büro Hauck um die digitale Fassung der Unterlagen bitten.
Einen
Laptop hat Jan Puck und wird ihn für die Veranstaltung zur Verfügung stellen.
Es
wird ein Informationsblatt an alle Haushalte verteilt und der Hinweis auf diese
Einwohnerversammlung soll auch im Probsteier Herold erscheinen.
Nach
dieser Einwohnerversammlung ist geplant, eventuell notwendige Korrekturen
einzuarbeiten und danach das Konzept durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
Einzelne
Punkte werden diskutiert:
Peter Stoltenberg-Göttsch kritisiert, dass für den Bereich seiner Hofstelle Fehler in den Karten enthalten seien. Die kritisierten Punkte wurden anhand der Karte besprochen.
Ableitung
von der „Katten-Kuhl“: derzeit
entwässert die „Katten-Kuhl“ über einen Ablauf in eine Leitung in der
Dorfstraße. Von Seiten des Gemeindevertreters Klaus Löptin wurde wiederum
angeregt, diesen Ablauf zu verlegen, so dass das abfließende Wasser über das
Grundstück von Paustians und dann Puck-Nebendahls abgeleitet wird. Sigrid
Puck-Nebendahl macht erneut dagegen Bedenken geltend, da dann deutlich mehr
Regenwasser in dem Brook von Puck-Nebendahls ankommen würde und hier die Gefahr
des Rückstaus gegeben wäre. Sie weist darauf hin, dass für eine solche Maßnahme
eine wasserrechtliche Genehmigung durch die untere Wasserbehörde des Kreises
Plön erforderlich wäre und die Betroffenen im Zuge eines solchen
Genehmigungsverfahrens anzuhören seien.
Sigrid
Puck-Nebendahl macht deutlich, dass, hier ein rechtsstaatlich einwandfreies
Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Da
dieser Punkt nicht eigentlicher Gegenstand der Besprechung ist, bleibt er vorläufig
offen.