Die Pläne für das Abwasserbeseitigungskonzept, hier: Regenwasserbeseitigung, sind vom Ing-Büro Hauck erstellt worden und liegen im Entwurf vor.

 

Dieser Entwurf soll in einer Einwohnerversammlung den Bendfelder Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und erläutert werden.

 

Als Termin wird Donnerstag, der 15. Juni 2017, 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus festgelegt.

 

Es ist geplant, die Pläne mit Hilfe eines Beamers an die Wand zu projizieren. Zudem soll eine Papierfassung der Karten ausgelegt werden, damit die Bürger diese in Ruhe betrachten können.

 

Herr Klemenz von der unteren Wasserbehörde des Kreises Plön sowie Herr Wauker vom Amt Probstei werden zu dieser Veranstaltung eingeladen. Dies wird Bürgermeister Lage übernehmen. Ebenfalls wird Bürgermeister Lage sich um den Beamer kümmern.

 

Jan Puck wird das Ing. Büro Hauck um die digitale Fassung der Unterlagen bitten.

Einen Laptop hat Jan Puck und wird ihn für die Veranstaltung zur Verfügung stellen.

 

Es wird ein Informationsblatt an alle Haushalte verteilt und der Hinweis auf diese Einwohnerversammlung soll auch im Probsteier Herold erscheinen.

 

Nach dieser Einwohnerversammlung ist geplant, eventuell notwendige Korrekturen einzuarbeiten und danach das Konzept durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Einzelne Punkte werden diskutiert:

 

Peter Stoltenberg-Göttsch kritisiert, dass für den Bereich seiner Hofstelle Fehler in den Karten enthalten seien. Die kritisierten Punkte wurden anhand der Karte besprochen.

 

Ableitung von der „Katten-Kuhl“:  derzeit entwässert die „Katten-Kuhl“ über einen Ablauf in eine Leitung in der Dorfstraße. Von Seiten des Gemeindevertreters Klaus Löptin wurde wiederum angeregt, diesen Ablauf zu verlegen, so dass das abfließende Wasser über das Grundstück von Paustians und dann Puck-Nebendahls abgeleitet wird. Sigrid Puck-Nebendahl macht erneut dagegen Bedenken geltend, da dann deutlich mehr Regenwasser in dem Brook von Puck-Nebendahls ankommen würde und hier die Gefahr des Rückstaus gegeben wäre. Sie weist darauf hin, dass für eine solche Maßnahme eine wasserrechtliche Genehmigung durch die untere Wasserbehörde des Kreises Plön erforderlich wäre und die Betroffenen im Zuge eines solchen Genehmigungsverfahrens anzuhören seien.

Sigrid Puck-Nebendahl macht deutlich, dass, hier ein rechtsstaatlich einwandfreies Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

Da dieser Punkt nicht eigentlicher Gegenstand der Besprechung ist, bleibt er vorläufig offen.