Sitzung: 02.05.2017 Einwohnerversammlung
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutern die beiden Städteplaner
die rechtlichen Rahmenbedingungen, Anlass und Ziel sowie Vorgehensweise und
Ergebnisse des von
der Gemeinde Brodersdorf in
Auftrag gegebenen Innbereichsgutachtens (s. Anlage).
Ausgehend von einem Wohnungsbestand von 160 Wohneinheiten am 31.12.2009
sieht der derzeit gültige Landesentwicklungsplan für die Gemeinde
Brodersdorf bis 2025 ein
Entwicklungskontingent für Wohnbebauung in Höhe von 24 Wohneinheiten vor.
2 Wohneinheiten wurden seit dem 01.01.2010 fertig gestellt, für 18
Wohneinheiten bestehen
zurzeit auf 3 verschiedenen Bauflächen im Innenbereich noch nicht
genutzte Baurechte.
Ein Entwicklungspotential im Außenbereich besteht kurz- bis
mittelfristig nur für
4 Wohneinheiten. Als Bauflächen im Außenbereich wurden von den
Städteplanern
4 Bauflächen als geeignet bezeichnet. Bei Nichtnutzung von bestehenden
Baurechten in den kommenden 3-5 Jahren kann ein Teilkontingent dieser Baurechte
in Abstimmung mit der Landesentwicklungsplanung evtl. zur Entwicklung im
Außenbereich freigegeben werden.
Dazu ist eine Befragung der
betreffenden Grundstückeeigentümer erforderlich.
Die beiden
Städteplaner gehen auf Anmerkungen und Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
ein und erläutern weitere Details. Um weitere Stellungnahmen aus der
gemeindlichen Öffentlichkeit einzuholen, legen sie einen Fragebogen mit „Fragen
zum Entwicklungskonzept
und Innenbereichsgutachten der Gemeinde Brodersdorf“ vor (s. Anlage).
Zum weiteren Vorgehen schlagen sie vor:
-
Befragung der Eigentümer von Bauflächen mit
bestehenden Baurechten,
-
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange,
-
Weitere Beratung in den Ausschüssen und im
Gemeinderat,
-
ggf. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung von Bebauungsplänen nach
Zustimmung der Eigentümer.
Frau Mews bedankt
sich bei den Städteplanern für ihre ausführliche Darstellung der
Ergebnisse des Innenbereichsgutachtens.