Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutern die beiden Städteplaner die rechtlichen Rahmenbedingungen, Anlass und Ziel sowie Vorgehensweise und Ergebnisse des von

der Gemeinde Brodersdorf in Auftrag gegebenen Innbereichsgutachtens (s. Anlage).

Ausgehend von einem Wohnungsbestand von 160 Wohneinheiten am 31.12.2009 sieht der derzeit gültige Landesentwicklungsplan für die Gemeinde Brodersdorf  bis 2025 ein Entwicklungskontingent für Wohnbebauung in Höhe von 24 Wohneinheiten vor.

2 Wohneinheiten wurden seit dem 01.01.2010 fertig gestellt, für 18 Wohneinheiten bestehen

zurzeit auf 3 verschiedenen Bauflächen im Innenbereich noch nicht genutzte Baurechte.

Ein Entwicklungspotential im Außenbereich besteht kurz- bis mittelfristig nur für

4 Wohneinheiten. Als Bauflächen im Außenbereich wurden von den Städteplanern

4 Bauflächen als geeignet bezeichnet. Bei Nichtnutzung von bestehenden Baurechten in den kommenden 3-5 Jahren kann ein Teilkontingent dieser Baurechte in Abstimmung mit der Landesentwicklungsplanung evtl. zur Entwicklung im Außenbereich freigegeben werden.

Dazu ist eine Befragung der betreffenden Grundstückeeigentümer erforderlich.

Die beiden Städteplaner gehen auf Anmerkungen und Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner ein und erläutern weitere Details. Um weitere Stellungnahmen aus der gemeindlichen Öffentlichkeit einzuholen, legen sie einen Fragebogen mit „Fragen zum Entwicklungskonzept

und Innenbereichsgutachten der Gemeinde Brodersdorf“ vor (s. Anlage).

Zum weiteren Vorgehen schlagen sie vor:

-          Befragung der Eigentümer von Bauflächen mit bestehenden Baurechten,

-          Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange,

-          Weitere Beratung in den Ausschüssen und im Gemeinderat,

-          ggf. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung von Bebauungsplänen nach

Zustimmung der Eigentümer.

Frau Mews bedankt sich bei den Städteplanern für ihre ausführliche Darstellung der

Ergebnisse des Innenbereichsgutachtens.