Ein Einwohner wirft die Frage zur generellen Versickerung von Regenwasser bei defekten Rohrleitungen auf, d.h. auf Reparaturen verzichten.

Erläuterungen hierzu folgten von Seiten der Gemeindevertretung mit gesetzlichen Vorschriften, die eine generelle Versickerung nicht vorsieht. Defekte Rohrleitungen sind instand zu setzen.