Sitzung: 05.04.2017 Gemeindevertretung
Vorlage: LABOE/BV/122/2017/1
Beschluss:
1. Die Begründung zum
Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über
die Erhebung von Hafenabgaben und die ergänzend zur Verfügung gestellten
Beratungsunterlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird
sich auch den Überlegungen zum Verbleib bei dem Schiffsflächenmaßstab
angeschlossen, die sich aus dem Satzungsentwurf ergebende Festlegung des
räumlichen Geltungsbereichs bestätigt und auch die satzungsgemäßen
Gebührenermäßigungen und -befreiungen nach eingehender Abwägung der hierfür
jeweils maßgeblichen Gründe in dem sich bisher schon aus der
Hafenabgabensatzung vom 28.11.2013 ergebenden Umfang ausdrücklich bestätigt,
wobei zudem folgende Ergänzungen berücksichtigt werden:
a) In § 6 Nr. 3 der
Satzung werden auch Fahrzeuge der Wasserwacht mit aufgeführt;
b) In § 8 wird unter
einer neuen Nummer 7 geregelt, dass die Liegeplatzgebühren für
Traditionsschiffe um 50 % ermäßigt werden;
c) In den §§ 6 und 8
wird jeweils ein klarstellender Hinweis angefügt, dass Gebührenausfälle, die
aufgrund der Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen in diesen Paragraphen
entstehen, von der Gemeinde getragen werden.
2. Der vorgelegten Hafengebührenkalkulation
für das Jahr 2017 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und
Ermessensentscheidungen wird zugestimmt. Die bisher in der Hafenabgabensatzung
vom 28.11.2013 festgelegten Gebührensätze sollen für das Jahr 2017 unverändert
fortgelten – unter Berücksichtigung der Änderung, dass in § 7 Nr. 2 die
Festlegung der Gebührensätze für die Jahresliegeplatzgebühr (bisher
Wasserliegeplatz 47,00 €/qm und Landliegeplatz 27,00 €/qm) gestrichen wird.
3. Die 1.
Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von
Hafenabgaben vom 28.11.2013 wird gemäß überarbeitetem Entwurf [Anlage zur
Verwaltungsvorlage LABOE/BV/122/2017/1] beschlossen.
Frau Bürgermeisterin Mordhorst führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen im Werkausschuss. Sie beantwortet Fragen hierzu.
Herr Gemeindevertreter Erdmann verweist seinerseits auf die Vorberatungen und geht insbesondere auf die vorgesehenen Vergünstigungen ein. Bei der DGzRS könne er dies sehr gut nachvollziehen, bei den Traditionsschiffen jedoch nicht. Aus diesem Grunde könne er die Satzung in dieser Form nicht mittragen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
19 |
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Ja-Stimmen: 17 |
Nein-Stimmen: 2 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |