Beschluss:

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2016.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 48.117,69 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 


Herr Breitfelder gibt einen ausführlichen Überblick über die finanzielle Situation der Gemeinde. Er geht insbesondere auf die entstandenen Mehrausgaben, Mehreinnahmen sowie den zu verzeichnenden Mindereinnahmen ein.

 

Er kritisiert einige Fehler, die seines Erachtens die Amtsverwaltung und der Bürgermeister zu verantworten haben. Dazu zählen die unterbliebene Einforderung eines Kanalanschlussbeitrages sowie eine Sicherheitsleistung bei der Baumaßnahme „Ferienhaussiedlung Harms“.

 

Zudem wurde der Auftrag zur Reinigung der Klärteiche vom Bürgermeister ohne Zustimmung der Gemeindevertretung vergeben, obwohl er nur für die Vergabe von Aufträgen bis zu einer Höhe von 500,-- € befugt ist.

 

Ferner sei bis heute die dringend benötigte Eintragung der Grunddienstbarkeiten für die Entwässerungsanlage der Gemeinde im Grundbuch nicht erfolgt. Diese sei laut schriftlicher Darlegung der Rechtlage durch Herrn Gerlach zwingend erforderlich, um rechtskonforme Gebührenbescheide ausstellen zu können. Da die Widerspruchsfrist der Bescheide aus dem Vorjahr bereits verstrichen ist und sie somit rechtskräftig sind, habe man haushaltsrechtlich nichts zu befürchten. Nun habe das Amt ein weiteres Jahr Zeit, diesem Rechtsfehler abzuhelfen.

 

Aufgrund der zuvor genannten Darlegungen habe sich seine Fraktion dazu entschieden, gegen einen Beschluss der Jahresrechnung 2016 sowie der Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu stimmen.

 

Herr Witzki fragt, ob die von Herrn Breitfelder dargelegten Schilderungen eine insgesamt schlechte Haushaltsführung bescheinigen sollen.

 

Breitfelder stellt klar, dass die Haushaltsführung der Gemeinde ansonsten in Ordnung geht und spricht gleichzeitig ein Lob an den Kämmerer Herrn Hirsch für die gute Zusammenarbeit aus.

 

Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass das Gros der über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus Pflichtzahlungen resultieren, auf die die Gemeinde keinen Einfluss habe. Dazu gehören die Schulkosten- und Kindergartenbeiträge sowie die Klärschlammentsorgung.

 

Frau Schneekloth erkundigt sich nach der Höhe des erzielten Überschusses aus dem Sommerfest.

 

Dieser beläuft sich auf 291,-- €, antwortet Herr Plagmann.

 

Frau Schneekloth greift noch einmal das Thema Grunddienstbarkeiten auf und wendet sich an den Protokollführer vom Amt Probstei, Herrn Stoltenberg, warum die Eintragung bis heute nicht erfolgt sei.

 

Herr Stoltenberg teilt lediglich mit, dass derartige Angelegenheiten nicht seinem Fachgebiet unterliegen.

 

Herr Gnauck beabsichtigt, den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Wauker damit zu beauftragen, einen anderen Notar für die Eintragung der Grunddienstbarkeit heranzuziehen.

 

Herr Breitfelder erwägt auch die Möglichkeit der Enteignung.

 

Sodann verliest der Bürgermeister die Beschlussvorlage und lässt abstimmen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0